Wiederholungstermin: Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen“ am 9. September 2015

3. Wiederholungstermin der Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Wiederholungstermin: Mittwoch, 09. September 2015 von 9.oo bis 16.oo Uhr

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?

Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wieviel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen.

Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Alle Informationen zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer_Fortbildung_Finanzierung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Manfred Kappeler

Am 25.06.2015 wurde Prof. Manfred Kappeler durch Staatssekretärin Sigrid Klebba in Berlin das Bundesverdienstkreuz verliehen. Manfred Kappeler erhielt damit Anerkennung für seine Verdienste im Rahmen der Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung; die Initiative dazu war von ehemaligen Heimkindern ausgegangen. Manfred Kappeler ist seit vielen Jahren Mitglied des BRJ-Fachbeirats.

Weitere Informationen und Links zu Videos mit den bei der Veranstaltung gehaltenen Reden finden Sie auf: http://www.top-medien-berlin.de/index.php/tv-beitraege/371-bundesverdienstkreuz-fuer-manfred-kappeler

DJI-Studie: „Entkoppelt vom System“ – Jugendliche am Übergang ins junge Erwachsenenalter und Herausforderungen für Jugendhilfestrukturen

Die Mitarbeiterinnen des BRJ haben auf Einladung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) an einem ExpertInnen-Workshop zum Thema „Disconnected Youth – Hilfestrukturen am Übergang ins junge Erwachsenenalter“ teilgenommen. Dieser Workshop war Teil eines von der DJI-Außenstelle in Halle durchgeführten und von der Vodafone-Stiftung geförderten Projektes, das Problemlagen bei den Verselbständigungsprozessen junger Menschen zwischen 15 und 27 Jahren an den Übergängen von Schule, Ausbildung oder Erwerbsarbeit beleuchtet. Für dieses Projekt wurde nun der Abschlussbericht veröffentlicht.

Schätzungen zufolge drohen etwa 20.000 junge Menschen sowohl aus dem Schul- und Ausbildungssystem als auch aus allen weiteren Hilfestrukturen herauszufallen. Im Projektbericht „Entkoppelt vom System“ werden zum einen die Sichtweisen der jungen Menschen und der ExpertInnen, zum anderen die Ergebnisse der quantifizierenden Analysen präsentiert.

Ein besonderes Problem stellt in diesem Zusammenhang die Beendigung der Jugendhilfe mit dem 18. Lebensjahr dar: Ausgerechnet die jungen Menschen, die in belasteten und belastenden Lebenssituationen aufgewachsen sind, werden oftmals, so die Studie, ohne weitere Begleitung in die formalrechtliche Selbstständigkeit gedrängt und den neuen Anforderungen von ”Erwachsenenwelt“, Bildung und Arbeitsmarkt ausgesetzt. In den abschließenden Schlussfolgerungen werden Vorschläge unterbreitet für eine verbesserte und unbürokratischere Hilfestruktur; wie zum Beispiel eine niedrigschwelligere, individuellere Beratung sowie Unterstützung in Form von Übergangslotsen, die den Weg der Jugendlichen in die Selbständigkeit begleiten.

Weitere Informationen zum Projekt sowie den vollständigen Abschlussbericht finden Sie online unter: https://www.vodafone-stiftung.de/alle_publikationen.html?&tx_newsjson_pi1%5BshowUid%5D=85&cHash=5d05c3b87c634aa2f918dfa6eea97c92

(!)ausgebucht(!) – Wiederholungstermin: Fortbildung zu Finanzierungsmöglichkeiten am 16. Juli 2015

Die Plätze für die Fortbildung am 16. Juli sind ausgebucht. Sie können sich jedoch gerne auf unsere InteressentInnen-/Warte-Liste setzen lassen, denn wir werden die Fortbildung nach den Berliner Sommerferien aufgrund der hohen Nachfrage nochmals anbieten. Wir informieren Sie dann gerne, wenn der konkrete Termin festgelegt wurde.

 

Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur„.

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Wiederholungstermin: Donnerstag, 16. Juli 2015 von 9.3o bis 15.3o Uhr

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?

Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wieviel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen.

Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.