Die Berliner Ehrennadel für Prof. Dr. Peter Schruth

Am 5. Dezember 2019 wurde Prof. Dr. Peter Schruth durch die Staatssekretärin Sawsan Chebli die ´Berliner Ehrennadel´ verliehen. Er erhielt damit Anerkennung für sein besonderes soziales Engagement.  Die Verleihung fand im Wappensaal des Roten Rathauses statt.

Die Berliner Ehrennadel wird zweimal jährlich an Personen verliehen, die sich durch ihre langjährige, mindestens zehnjährige, ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind. Jeder Bürger kann einen Vorschlag einreichen. Die Verleihung findet im Frühjahr und um den 5. Dezember, dem Internationalen Freiwilligentag, statt.

Peter Schruth war Mitbegründer des seit 2002 bestehenden Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e. V. und ist langjähriges Vorstandsmitglied des Vereins. Ihm ist es ein großes Anliegen rechtswidriges Verwaltungshandeln in der Jugendhilfe zu unterbinden und durch ein ombudschaftliches Engagement jungen Menschen und ihren Familien zu einer Einzelfallgerechtigkeit zu verhelfen.  

Zudem hat sich Peter Schruth besonders durch sein Engagement für ehemalige Heimkinder in Deutschland ausgezeichnet. Er war Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren und Ombudsmann ehemaliger  Heimkinder. 2010 fertigte er das Rechtsgutachten „Juristische Bewertung: Das erlittene Unrecht ehemaliger Heimkinder im Lichte eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts“ an (für mehr Informationen siehe Soziale Arbeit, 59 (2010) 4/5, S. 178-183) und hat am Abschlussbericht Runder Tisch über die Heimerziehung in der 50er und 60er Jahren mitgewirkt. Eine ausreichende Entschädigung sei nicht erfolgt, da ein systematisches Unrecht keine Anerkennung fand, insofern sieht er die Schwierigkeit in der rechtlichen Situation. Berücksichtigung finden nur Folgeschäden, nicht die erlittenen Schäden während der Zeit der Heimunterbringung (Siehe hier ).

Die Auszeichnung fand im Rahmen einer Feierstunde statt.

Fortbildung: „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“

Rechtliche Grundlagen und Neuerungen

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 31.10.2019, 09:00 – 15:30 Uhr

Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?

Und auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn ich eine Ausbildung beginne?

Und was passiert, wenn ich zwar eine eigene Wohnung gefunden habe, aber das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht?

Und muss ich BaföG beantragen, so lange ich noch in der Jugendhilfe wohne?

Im Rahmen der Fortbildung werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.

 

Fachgespräch „Mitwirkung in der Jugendhilfe“

In unserer Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet werden. Wann genau kann aber von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden? Wo zeigt die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen? Gibt es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung?

Anhand von Fallbeispielen geben wir einen kurzen rechtlichen Input zum Thema und möchten im Anschluss mit Euch/Ihnen über o.g. und weitere Fragen diskutieren und freuen uns auf viele unterschiedliche Informationen und Meinungen zum Thema.

Zu guter letzt möchten wir gerne mit euch/Ihnen ausloten, wie wir uns als Fachgemeinschaft dazu positionieren wollen. Wir möchten mit Euch herausbekommen ob wir hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag geben sollten und Fragestellungen für dieses erarbeiten.

Wir treffen uns am Dienstag, 22.10.2019 von 18.00 – 20.00 Uhr in unseren Räumen im Bethaniendamm 25, in 10997 Berlin-Kreuzberg.

Die Plätze sind begrenzt, deswegen bitten wir um verbindliche Anmeldung per Mail an info@brj-berlin.de

Fachgespräch „Mitwirkung in der Jugendhilfe“

In unserer Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet werden. Wann genau kann aber von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden? Wo zeigt die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen? Gibt es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung?

Anhand von Fallbeispielen geben wir einen kurzen rechtlichen Input zum Thema und möchten im Anschluss mit Euch/Ihnen über o.g. und weitere Fragen diskutieren und freuen uns auf viele unterschiedliche Informationen und Meinungen zum Thema.

Zu guter letzt möchten wir gerne mit euch/Ihnen ausloten, wie wir uns als Fachgemeinschaft dazu positionieren wollen. Wir möchten mit Euch herausbekommen ob wir hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag geben sollten und Fragestellungen für dieses erarbeiten.

Wir treffen uns am Dienstag, 22.10.2019 von 18.00 – 20.00 Uhr in unseren Räumen im Bethaniendamm 25, in 10997 Berlin-Kreuzberg.

Die Plätze sind begrenzt, deswegen bitten wir um verbindliche Anmeldung per Mail an info@brj-berlin.de