Fortbildung

Am Dienstag, den 7. Mai 2019 von 9:00 bis 14:00 Uhr varanstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. eine Fortbildung zum Thema:

„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“

In der Veranstaltung wird der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII und SGB XII. Zudem geht es um die Frage: Was ändert sich durch das neue Bundesteilhabegesetz? Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Wie verläuft das Verfahren im Jugendamt? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptiern? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?

Weitere Informationen zu unserer aktuellen Fortbildung im Mai 2019 finden Sie hier.