Fortbildung „Money, Money Money Geldleistungen während und nach der Jugendhilfe: wirtschaftliche Hilfen und Kostenheranziehung“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

Termin: Montag, 19. April von 09:00 – 12:00 Uhr und Dienstag, 20. April von 14:00 – 17:00 Uhr

Aufgrund hoher Nachfrage wird die Fortbildung „Money Money Money. Kostenheranziehungen und Geldleistungen während und nach Beendigung der Kinder- und Jugendhilfe“ wiederholt.

Wichtig: Wie Sie dem angehängten Flyer entnehmen können, wurde das Programm leicht abgeändert, Fragen zum SGB II und zum Unterhalt können in dieser Fortbildung aus zeitlichen Gründen nicht intensiv behandelt werden.

Anhand von Fallbeispielen wollen wir uns den Fragen rund ums Thema Geldleistungen während und nach der Jugendhilfe widmen. Der 2. Teil widmet sich intensiv dem Thema Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.

Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen.
Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

  • Auf welche Nebenleistungen haben Jugendliche einen Anspruch?
  • Können die Kosten für eine von der Zuwanderungsbehörde angeordnete Passbeschaffung als besondere Ausgabe anerkannt werden, wenn es für die Ausbildung wichtig ist (z.B. für die Erteilung der Arbeitserlaubnis) und gibt es einen Anspruch auf Kindergeld und gilt der auch für unbegleitete Geflüchtete?
  • Auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn Jugendliche eine Ausbildung beginnen?
  • Muss BaföG / BAB  beantragt werden, solange der Jugendliche noch in der Jugendhilfe wohnt?

Gerade die Beteiligung an den Kosten der stationären Hilfe empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25 % ihres Einkommens behalten dürfen.

  • Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen?
  • Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es?
  • Was kann ein Jugendlicher bei einem falschen Bescheid machen und kann auch nachträglich noch ein falscher Kostenbeitrag angefochten werden?
  • Bekommen Jugendliche zu viel gezahltes Geld zurück?
  • Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet?
  • Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.

Die Fortbildung wird online an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Die Tage können nicht einzeln gebucht werden.
Nach Bezahlung der Teilnahmegebühr erhalten Sie per Email einen Link zur Teilnahme.

Online-Fortbildung „Schweigerecht/Schweigepflicht in der Jugendhilfe“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

Termin: Dienstag, 27.April, 09:00 – 13:00 Uhr

Was bedeutet eigentlich Schweigerecht und Schweigepflicht in der Jugendhilfe? Wo beginnt das Schweigerecht und wo hört die Schweigepflicht auf? Wie ist es, wenn Sie Kenntnis von Straftaten erhalten, dürfen Sie diese überhaupt der Polizei, dem Jugendamt oder anderen Personen mitteilen? Machen sich Betreuer*innen strafbar, wenn sie nichts oder wenn sie zuviel sagen?

Und wie steht es mit der Weitergabe von Informationen an die Sorgeberechtigten?
Welche vertraulich erhaltenen Informationen dürfen und welche müssen Sie an z.B. die Eltern weitergeben? Und wo können Sie einfach schweigen?

Ein besonderes Augenmerk wollen wir auf besondere Fragen und Situationen lenken, die in der Arbeit mit jungen Geflüchteten entstehen können.

  • Sind Abschiebungen von Geflüchteten aus der Einrichtung erlaubt?
  • Wenn junge Geflüchtete in die Illegalität gehen und ich noch Kontakt mit ihm*ihr habe, habe ich dann die Pflicht, das Jugendamt und/oder den Vormund zu informieren?

Das Thema Schweigepflicht / Schweigerecht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Wir werden die Rechtsgrundlagen anhand von Fallbeispielen besprechen. Es gibt dabei viel Raum für Ihre Fragen und zur Diskussion.

Neben Schweigerecht und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, Fragen des Datenschutzes und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen thematisiert.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.