Online Fortbildung „Was ist eigentlich Ombudschaft?“

Referentinnen: Maria Lenz und Lieke Sparidaens

Termin: Dienstag 01. Oktober 2024, 17:00 – 18:30 Uhr

Ort: Online über Zoom. Nach Anmeldung erhalten Sie den Link.

im Juni 2024 hat der BRJ e.V. die neue Online-Reihe: „Neu in der Jugendhilfe“ für Fachkräfte und junge Menschen in der Jugendhilfe der Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe gestartet. Für diese Online-Reihe werden wir in jeweils 90 Minuten verschiedene Themen der Jugendhilfe vorstellen, die für den Neueinstieg in die Jugendhilfe oder bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Jugendhilfe im Arbeitsalltag hilfreich sind. Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenfrei.

Am 12.06.2024 starteten wir mit dem Thema: „Strukturen und Aufgaben der Jugendämter – Schwerpunkt Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)“. Wenn Sie an dieser Fortbildung nicht teilnehmen konnten, können Sie sich die Fortbildung jederzeit online anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=5FV8_Wx2qM8

Nun geht die Reihe am 01.10.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr weiter mit dem Thema: „Was ist eigentlich Ombudschaft?“ Es wird eine kurze Einführung geben, was Ombudschaft ist, wie der BRJ e.V. arbeitet und welche Fälle wir bearbeiten. Auch werden wir eingehen auf die Unterschiede zwischen Beteiligung, Beschwerde und Ombudschaft.

Wenn Sie oder die von Ihnen begleiteten Jugendlichen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter fortbildung@brj-berlin.de an. Sie erhalten dann kurz vorher den Link.

Sie haben Themen, die wir in dieser Reihe behandeln sollten? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter der gleichen E-Mail-Adresse.

 

Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! Neuregelungen: §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 10. Oktober 2024, 9:00 bis 15:00 Uhr

Ort: Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus.

In unserer Fortbildung wollen wir uns anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.

 

Im Mittelpunkt stehen:

  • § 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,
    Bedarfsprüfung, Änderung der Tatbestandsvoraussetzung für die Hilfegewährung für junge Volljährige, Rückkehroption
  • § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes und der Nachbetreuung
  • § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

  • Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stat. / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
  • Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z.B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
  • Wie grenze ich zwischen § §41 / 34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
  • Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier:20241010 Flyer Fobi §41 41a 36b