Fortbildung „§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit – Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 13. März 2025, 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Die Jugendberufshilfe fristet trotz steigenden Bedarfen junger Menschen ein Schattendasein. Diese eigentlich sehr effektive Hilfe zu Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Berufsabschlusses sieht sich in Konkurrenz zu den Maßnahmen vom Arbeitsamt und Jobcenter. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen zeichnet die Jugendberufshilfe einen wesentlich stärkeren individuellen Ansatz und vor allem eine bessere sozialpädagogische Betreuung aus. Da die Jugendberufshilfe gegenüber von Hilfen anderer Sozialleistungsträgern nachrangig ist, wird Jugendberufshilfe nur selten bewilligt. Aber müssen sich die jungen Menschen mit einer abschlägigen Entscheidung abfinden oder haben Sie möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine über § 13 SGB VIII finanzierte Maßnahme? Im Vortrag beschäftigt sich der Referent vor allem mit den Fragen des Vorranges und Nachranges und der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.

Nach einer theoretischen Einführung werden an Hand von Fallbeispielen die Zielgruppen, Zuständigkeiten und Bedarfe sowie insbesondere Fragen des Vor- und Nachranges der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen erläutert und diskutiert..

Rechtliche Grundlagen:

  • Welche Voraussetzungen brauche ich für eine berufliche Integration?
  • Wann habe ich einen Anspruch auf Jugendberufshilfe?
  • Wann ist Jugendberufshilfe gegenüber Maßnahmen von der Agentur oder vom Jobcenter nachrangig?
  • Welche Pflichten, Rechte und Konsequenzen ergeben sich daraus in den jeweiligen Rechtskreisen?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: 20250313-Flyer_Fobi_§-13-SGB-VIII

Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! – §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Dienstag, 18.02.2025, 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus.

In unserer Fortbildung wollen wir uns anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,Bedarfsprüfung, Änderung derTatbestandsvoraussetzung für dieHilfegewährung für junge Volljährige,Rückkehroption
  • § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes undder Nachbetreuung
  • § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

  • Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stationäre / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
  • Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z.B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
  • Wie grenze ich zwischen §§ 41/34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
  • Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: 20250218 Flyer Fobi §41 41a 36b

Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Dienstag, 14. Januar 2025, 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind oft unklar.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII.

Die Hilfen werden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und andere Sozialleistungsträger einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt.

Zudem geht es um die Fragen:

  • Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen?
  • Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren?
  • Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?
  • Welche Auswirkungen haben das BTHG und das KJSG auf die Jugendhilfe?

Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: 20250114 FLYER-Fobi 35a