Fortbildung

Am Dienstag, den 7. Mai 2019 von 9:00 bis 14:00 Uhr varanstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. eine Fortbildung zum Thema:

„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“

In der Veranstaltung wird der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII und SGB XII. Zudem geht es um die Frage: Was ändert sich durch das neue Bundesteilhabegesetz? Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Wie verläuft das Verfahren im Jugendamt? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptiern? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?

Weitere Informationen zu unserer aktuellen Fortbildung im Mai 2019 finden Sie hier.

Hilfen für junge Volljährige durchsetzen § 41 SGB VIII

Termin: Mittwoch, 07. März  2018  von 9.00 bis 15.00 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Anhand von Fallbeispielen werden zwei Themenkreise erörtert. Erstens die rechtlichen Grundlagen: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?

Zweitens die Hilfen für junge Volljährige: Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter oder das Sozialamt? Hält ein Geschäftsbereich den anderen für zuständig, wird der betroffene junge Mensch häufig lediglich weiter verwiesen. Wie kann hier weiter geholfen werden? Können die Hilfen auch gemeinsam gewährt werden? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten?

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Flyer_§41 SGB VIII FoBi_07.03.2018

Fortbildung Junge Volljährige und Wohnen

Am Montag, den 20.März von 13:00 bis 17:30 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. in Kooperation mit dem Careleaver Kompetenznetz eine Fortbildung zum Thema:

Hilfen für junge Volljährige – junge Menschen im Übergang unterstützen! Verselbständigung – wie soll das gehen ohne Wohnung?“

Die ReferentInnen der Fortbildung sind Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Anna Seidel und Astrid Staudinger, sowie Frieder Moritz.

Am Übergang ins Erwachsenenleben stehen junge Menschen, die einen großen Teil ihres Lebens in den Hilfen zur Erziehung verbracht haben, oft vor großen Herausforderungen. Sie müssen nicht nur aus ihrem bisherigen „Zuhause“ ausziehen, sondern sie müssen sich auch um die finanziellen Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben kümmern. Welche Unterstützung brauchen Careleaver im Übergang? Wer zahlt Wohnung, Kaution, die Stromrechnung, Lebensmittel, Fahrkarte…? Und wo komme ich unter, wenn ich keine Wohnung finde?

Anhand von Praxisbeispielen wollen wir uns sowohl mit den rechtlichen Grundlagen der Finanzierung einer eigenen Wohnung im Anschluss an die Jugendhilfe beschäftigen, als auch auf die praktischen Schwierigkeiten der Wohnungssuche eingehen.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier:
Flyer zur Fortbildung

Gemeinsame Fortbildung von BRJ und BumF

Am Mittwoch, den 08. Juni 2016 von 09.oo bis 16.oo Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Fortbildung zu dem Thema:

„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII auch für geflüchtete junge Menschen?!“

ReferentInnen sind RA Benjamin Raabe für den BRJ sowie Johanna Karpenstein und Franziska Schmidt vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Zentrale Fragestellungen der Fortbildung sind: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Können geflüchtete junge Volljährige Unterstützung durch die Jugendhilfe erhalten?

Anhand von Fallbeispielen werden zwei Themenkreise erörtert:

Zum einen ist dies der Themenkreis Grundlagen des Jugendhilferechts in Bezug auf junge Volljährige (Fragen sind dabei zum Beispiel: Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es? Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf? Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt? Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII, wann Eingliederungshilfe gewährt?).

Ein zweiter Themenkreis widmet sich speziellen Fragestellungen zu den volljährig werdenden jungen Flüchtlingen (Was sind die aktuellen rechtliche Grundlagen: Ausländergesetz, Asylbewerberleistungsgesetz/Änderungen 10/2015? Was ist die besondere Situation der volljährig werdenden UMF? Wann besteht ein Jugendhilfebedarf? Abschiebung trotz Jugendhilfe? Was sind relevante pädagogische Aspekte zum Übergang?).

Den Flyer zur Fortbildung können Sie hier lesen und herunterladen.

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de), per Brief oder telefonisch bis zum 03. Juni 2016 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email & Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an!

Die Fortbildung findet in unseren Räumen am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.

Fortbildung „Hilfen nach §§ 30, 34, 35 und 41 SGB VIII“ am 2. März 2016

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Mittwoch, 02. März 2016 von 9.30 bis 15.3o Uhr

In Zeiten knapper Kassen stehen Sozialleistungsbehörden unter Druck Kosten zu sparen. Es gibt häufig Versuche, aus einer stationären eine ambulante Jugendhilfe zu machen und Jugendliche an das Jobcenter zu verweisen, das dann Miete und Hilfe zum Lebensunterhalt übernehmen soll. Dies widerspricht häufig der Bedarfsgerechtigkeit!

Aber geht das so einfach? Wie können sich Fachkräfte gegen bedarfsungerechte Strategien wehren? Was sind die Unterschiede zwischen den Hilfen nach §§ 30, 34, 35 SGB VIII? Wie kann ich den individuellen Bedarf des Jugendlichen definieren und durchsetzen?
Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten? Welche Folgen ergeben sich wenn Jugendliche/ junge Volljährige mit Jugendhilfebedarf KundInnen des Jobcenters werden? Was bedeutet es, wenn sie den Anforderungen des Jobcenters nicht gerecht werden können?
Anhand von Fallbeispielen soll der Erziehungsbedarf (§ 27 ff ) und der Bedarf junger Volljähriger auf Jugendhilfe erörtert werden.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten. Ziel der Veranstaltung ist es Jugendliche in Zukunft besser umfassend unterstützen und das Verfahren zwischen den Ämtern kompetent begleiten zu können.

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de), Brief oder telefonisch bis zum 25. Februar 2016 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an.

Alle Informationen zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung 02 03 2016

Wiederholungstermin: Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen“ am 9. September 2015

3. Wiederholungstermin der Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Wiederholungstermin: Mittwoch, 09. September 2015 von 9.oo bis 16.oo Uhr

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?

Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wieviel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen.

Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Alle Informationen zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer_Fortbildung_Finanzierung