(!)ausgebucht(!) – Wiederholungstermin: Fortbildung zu Finanzierungsmöglichkeiten am 16. Juli 2015
Die Plätze für die Fortbildung am 16. Juli sind ausgebucht. Sie können sich jedoch gerne auf unsere InteressentInnen-/Warte-Liste setzen lassen, denn wir werden die Fortbildung nach den Berliner Sommerferien aufgrund der hohen Nachfrage nochmals anbieten. Wir informieren Sie dann gerne, wenn der konkrete Termin festgelegt wurde.
Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur„.
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Wiederholungstermin: Donnerstag, 16. Juli 2015 von 9.3o bis 15.3o Uhr
Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?
Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wieviel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?
Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen.
Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.