Jugendhilfe kontrovers

SGB VIII-Novelle – aktuelle Diskussion

Besuch von Frau Ministerin Dr. Franziska Giffey

Nach Begrüßung und Vorstellung der Beteiligten des BRJ e.V. und der BBO Jugendhilfe hat Frau Dr. Giffey einen Überblick über die bevorstehende Veröffentlichung des Referent*innenentwurfs zur SGB VIII – Reform gegeben. Frau Ministerialrätin Dr. Heike Schmid-Obkirchner (BMfSJ, Leiterin des Referates „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe), berichtet, dass es schon ein 140-Seiten-Werk mit allen Gesetzesformulierungen und -begründungen gibt. Der Entwurf sei in der Ressortabstimmung und werde im Herbst dem Kabinett und dem Parlament vorgelegt.

Die Ombudschaft soll nicht nur als allgemeiner Infrastrukturauftrag ins Gesetz kommen (wahrscheinlich §9a), sondern – wie im Positionspapier des Bundesnetzwerks gefordert – als individueller Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung. Wir vom Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe sind sehr positiv überrascht über diese nachhaltige Absicherung der bestehenden und der noch aufzubauenden ombudschaftlichen Infrastruktur bundesweit.

Frau Dr. Giffey hat noch weitere Themen benannt, die ihr bei der SGB VIII – Reform am Herzen liegen:

  • Pflegefamilienbereich
  • Careleaver-Rückkehroption
  • Reduzierung der Kostenheranziehung von 75% auf 25%
  • und insbesondere ein Einstieg in die Inklusion.

Wir haben die Geschichte des BRJ e.V. und der BBO Jugendhilfe, die Betonung des Einzelfallbezugs, die besonderen Methoden und Standards der Beratungsarbeit vorgestellt. Besonders haben wir gegenüber Fr. Dr. Giffey zum Ausdruck gebracht, wie wichtig die Qualitätsmerkmale unserer Arbeit sind:

  • Beratung zu zweit, unabhängig, kostenlos, geschützt, extern
  • Ausgleich der Machtasymmetrie
  • ergänzende fachliche Expertise bei Bedarf
  • valide, auf Fakten fokussiert (Dokumente des Verfahrens)
  • fokussiert auf Rechtsansprüche, auch auf den rechtlichen Rahmen, Verfahrenssicherheit, verwaltungsrechtliche Vorgaben
  • Beachtung der verbindlichen fachlichen Standards
  • Beratung und Begleitung, Unterstützung im Schriftverkehr

Weiter haben wir mit Frau Dr. Giffey über den Vorrang kommunikativer Streitbearbeitung mit allen Beteiligten gesprochen, ohne auf rechtsstaatliche Instrumente der rechtlichen Klärung im verwaltungsrechtlichen- und gerichtlichen Verfahrensrecht zu verzichten. Angesprochen wurde von uns der Begriff der „Externalität“ in den §§ 45 ff. SGB VIII und der Entwicklungsbedarf neuer Konzepte zwischen den Einrichtungen und der „Heimaufsicht“. Hier haben wir auf die Expertise der laufenden Ombudschaftsprojekte verwiesen.

Unsere Beratungsstelle hat sich sehr gefreut, dass Frau Dr. Giffey uns besucht und sich Zeit genommen hat, mehr über unsere Arbeit zu erfahren. Wir haben das Gespräch als positiv und konstruktiv empfunden. Wir freuen uns über ihre Zusagen zur SGB VIII -Reform und über ihren Einsatz für einen individuellen Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung.

SGB VIII-Novelle – aktuelle Diskussion

Bundesnetzwerk Ombudschaft: Positionierung zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in einem Positionspapier zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft im Kontext des SGB VIII Reformprozesses geäußert. Das Bundesnetzwerk begrüßt die breite fachliche Zustimmung und Anerkennung der Relevanz von Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, wie sie aktuell im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ deutlich wird.

Basierend auf fachlichen Grundlagen und Prämissen der ombudschaftlichen Praxis stellt das Bundesnetzwerk seine Positionen, Forderungen und konkreten Formulierungsvorschläge bezüglich einer gesetzlichen Implementierung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Es spricht sich u.a. für einen individuellen Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung im Kontext von hilfeplan(analog)gesteuerten Leistungen aus und plädiert für eine strukturelle Anbindung von Ombudsstellen auf Landesebene. Zudem äußert sich das Bundesnetzwerk mit Blick auf eine adressaten- und bedarfsgerechte Jugendhilfe zu weiteren im Kontext einer SGB VIII-Reform diskutierten Themen wie Leaving Care, Pflegekinderwesen, Kostenheranziehung und Inklusion.

Ausstellung zur Heimerziehung

„Die Geschichte der Kindheit im Heim“ (Ausstellungen / Veranstaltungen / Vorträge) im Winter 2017/18

Ziele und Themen des Vorhabens:

Bis heute leben in Deutschland Hunderttausende von Kindern in Heimen – und täglich kommen weitere hinzu, die als minderjährige Flüchtlinge unbegleitet hier eintreffen. Der Blick zurück auf die lange Geschichte der Heimkindheit zeigt, dass für viele Kinder der Aufenthalt in einer solchen Einrichtung die Rettung aus ärmlichen Verhältnissen gewesen ist, teilweise auch aus Verhältnissen, die durch Gewalt und Missbrauch geprägten waren. Für viele Kinder ist das Heim eine neue Heimat geworden. Für die meisten aber hat sich die Erfahrung von Armut, Not, Gewalt und Missbrauch auch im Heim fortgesetzt – zudem wurde ihre Arbeitskraft ausgebeutet und eine angemessene Schul- und Berufsbildung fand nicht statt.  Die Geschichte des Aufwachsens außerhalb der Familie – also in öffentlichen Einrichtungen wie Fürsorgeanstalten, Waisenhäusern, Lagern, Internaten etc. – soll ausgehend vom Kaiserreich, über die Weimarer Republik, die NS-Zeit, die Nachkriegszeit in Ost und West bis in die Gegenwart hinein auf unterschiedlichen medialen Ebenen präsentiert und interpretiert werden.

Um diese Geschichte in allen ihren Facetten einem breiten Publikum zu vermitteln, sollen in den Räumen der Stiftung Großes Waisenhaus in Potsdam im Winter 2017/18 (Oktober bis Februar) – unterstützt von Rundfunk und Presse – eine Reihe von Ausstellungen und Veranstaltungen zur Geschichte der Kindheit im Heim präsentiert werden. Die Ausstellung hat ihren Schwerpunkt in Berlin/Brandenburg, wird aber über den regionalen Rahmen hinausgehen.

Initiatoren und beteiligte Einrichtungen

An diesem Projekt sind z. Zt. verschiedene Einrichtungen beteiligt: In erster Linie die Stiftung Großes Waisenhaus selbst, die Fachhochschule Potsdam, das Filmmuseum Potsdam, die Freie Universität Berlin und Expertinnen und Experten aus dem Kreis der Wohlfahrtsforschung. Die Gesellschaft für Sozialkulturelle Arbeit Berlin, Trägerin der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder.

Die Elemente der Umsetzung im Rahmen folgender Angebote:

a) Die Ausstellungen, die auf den vier großräumigen Etagen des barocken Treppenhauses der Stiftung ‚Großes Waisenhaus‘ präsentiert werden.

  • An die Anfänge der staatlichen Fürsorgeanstalten im deutschen Kaiserreich wird durch eine Ausstellung im ersten Stock des Großen Waisenhauses erinnert, die bisher nahezu unbekannte Selbstdarstellungen der Einrichtungen aus dem späten 19. Und frühen 20. Jahrhundert zeigt.
  • Auf der nächsten Etage geht es um das Gedenken an die Reformen der Heimerziehung, aber auch an die Fürsorgehöllen der Weimarer Republik Die Exponate greifen sowohl auf authentische Materialien aus den 1920er Jahren als auch auf bereits erarbeitete Ausstellungselemente zur Geschichte der Weimarer Republik zurück (u.a. die Ausstellung ‚verrazt – verkooft /FU Berlin/LISUM, in deren Mittelpunkt die Fürsorgeerziehungsanstalt Struveshof in der Nähe Berlins steht, die bis 1933 hauptsächlich vom Berliner Hauptjugendamt „belegt“ wurde).
  • Im dritten Stock geht es um die Situation der Fürsorgeerziehung in der NS Zeit, um das Elend in den als Fürsorgeerziehungsanstalten getarnten Jugend-Konzentrationslagern („Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben“/Hans-Böckler- Stiftung) und um die Heimerziehung in Westdeutschland zwischen 1945 und 1975, eine Geschichte, welche – trotz Demokratie und Rechtsstaat – noch Spuren des unheilvollen Erbes der Vergangenheit aufweist, die anhand einer Leihausstellung (LWV Hessen) exemplarisch thematisiert werden.
  • Im vierten Stock präsentieren Studierende der Fachhochschule Potsdam ihre Analyse der Heimerziehung in der DDR und deren Folgen für die ehemaligen ‚Zöglinge‘.
  • Im Eingangsbereich der Ausstellung werden auf einer „Zeittafel“ die Veränderungen in der westdeutschen Heimerziehung durch die Reformen der 70er und 80er Jahre und ihre weitere Entwicklung bis in die Gegenwart dargestellt, sowie die Initiative der ehemaligen Heimkinder zu ihrer Rehabilitation und Entschädigung (West/Ost) und ihre Ergebnisse (Runder Tisch Heimerziehung, Fonds Heimerziehung und Anlauf- und Beratungsstellen, Ombudsschaft und unabhängige Beschwerdemöglichkeiten).

b) Die Vortragsreihe/Ringvorlesung

Die Ausstellung wird mit einem in ihre Thematik einführenden Vortrag eröffnet. Alle unterschiedlichen Teile der Ausstellung werden ebenfalls durch einführende Vorträge in die jeweilige Thematik im Friedenssaal des Großen Waisenhauses eröffnet, welche gleichzeitig von der Fachhochschule Potsdam als Ringvorlesung angeboten werden Außerdem gibt es Führungen und Handouts, um den Zugang zu den unterschiedlichen Aspekten des Themas für ein breites Publikum zu eröffnen.

c) Die Filme

Parallel dazu werden im Filmmuseum Potsdam eine Reihe von Filmen zum Thema ‚Heimkindheit‘ gezeigt, die ebenfalls durch Vorträge eingeleitet und durch Podiumsdiskussionen (u.a. mit Zeitzeug/innen) begleitet werden. Dabei soll auch an alte Filme wie ‚Mädchen in Uniform‘ oder ‚Die Verwirrungen des Zöglings Törleß‘ erinnert werden. Diese werden ergänzt durch dokumentarische Kurzfilme aus verschiedenen Epochen der Heimerziehung. Darüber hinaus werden Arbeiten von Filmemacher/innen gezeigt, die sich aus heutiger Perspektive dem Thema angenähert haben.

d) Präsentation/Zeitleiste

Im Foyer des Hauses wird es eine Präsentation geben, die in einer großen Zeitleiste die Hauptentwicklungslinien vom Kaiserreich bis hin zu den aktuellen Problembereichen (z.B. sexuelle Gewalt/ Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge), aber auch zu den Reformen in der Gegenwart verdeutlichen.

Zielgruppen

Die Veranstaltungen richten sich an ein breites Publikum – darunter an die vielen Menschen, die selbst eine ‚Heimvergangenheit‘ haben, aber auch an Schulklassen und Studiengruppen und natürlich ebenfalls an die Fachleute, die heute für die Erziehung und das Wohlergehen von ‚fremdbetreuten‘ Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind.

Flyer zu Veranstaltung:Die Geschichte der Kindheit im Heim_Flyer

BRJ: Stellungnahme zur Arbeitsfassung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Stand: 23.8.2016)

mit Bezug auf die „Hilfen für junge Volljährige“ (§ 41 SGB VIII), Leistungen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) sowie ein neues Übergangsmanagement

Mit der ins Auge gefassten gesetzlichen Reform des SGB VIII werden für den Referentenentwurf des BMFSFJ neben der erstmaligen prominenten Anerkennung der Ombudschaft und der „Inklusiven Lösung“ auch Veränderungen bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) und ein neues Übergangsmanagement vorgeschlagen.
Aus dem Arbeitszusammenhang des BRJ-Projekts „Zuständig bleiben. Ombudschaft für junge Menschen in schwierigen Übergängen” heraus beschreibt und bewertet die Stellungnahme die geplanten Veränderungen, die sich insbesondere für die Altersgruppe der jungen Menschen um und nach der Volljährigkeitsschwelle ergeben würden.
Hier können Sie die BRJ-Stellungnahme lesen und herunterladen: 2016_09_28-brj-stellungnahme-sgb-viii-reform-final

2016


Wahlprüfsteine zur Jugendberufshilfe

BRJ-Fach-AG entwickelt Prüffragen zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im  September 2016

Der BRJ hat Wahlprüfsteine an die Fraktionsvorsitzenden bzw. jugendpolitischen SprecherInnen aller Parteien im Abgeordnetenhaus zu zentralen Fragen der Jugendberufshilfe verschickt; mit Bitte um Beantwortung bis 31. August 2016. Fragen sind hierbei zum Beispiel: „Wie stellt Ihre Partei sicher, dass es für den oben beschriebenen Personenkreis eine dem Bedarf entsprechende Angebotsstruktur im Bereich der Jugendberufshilfe nach SGB VIII gibt?“, „Was wollen Sie dagegen tun, dass Jugendberufshilfeleistungen nach § 13 SGB VIII nicht nach Haushaltslage vergeben werden?“ und „Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer Verankerung geeigneter sozialpädagogischer Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe für den oben beschriebenen Personenkreis in der zu erwartenden Reform des SGB VIII?“

Den kompletten Brief mit allen Wahlprüfsteinen können Sie hier lesen und herunterladen: BRJ Brief Wahlprüfsteine 2016

SGB VIII-Novelle – aktuelle Diskussion

Materialien zur geplanten SGB VIII-Reform

Der BRJ beobachtet aufmerksam die momentane Diskussion und die Veröffentlichungen rund um den erwarteten Referatsentwurf des BMFSFJ. Der AFET hat einige der bislang bekannten Stellungnahmen, Positionierungen und Fachtexte unkommentiert auf seine Homepage eingestellt; auf der Seite: http://afet-ev.de/aktuell/SGB-VIII-Reform/SGB-VIII-Reform.php. Eine kritische Positionierung und weitere Stellungsnahmen hat das „Bündnis Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht: http://buendnis-jugendhilfe.de/2016/08/04/der-widerstand-formiert-sich/

2015


§ 13 (2) SGB VIII: Eine Hürde, die man nehmen kann!

Erfolgreiche ombudschaftliche Begleitung des BRJ zur Bewilligung von Jugendberufshilfe

Der Vater eines 16-jährigen Mädchens wendet sich an den BRJ. Er beantragte für seine Tochter eine Jugendberufshilfe nach § 13 (2) SGB VIII. Ihr Ziel ist, den Schulabschluss nachzuholen. Den gesamten Fall können Sie in diesem Newsletter [BRJ] BRJ-newsletter 12_2015  nachlesen.

Junge Menschen, denen die Integration ins Regelschulsystem und/oder der Übergang ins Ausbildungssystem und in den Arbeitsmarkt aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen nicht gelingt, haben bei vorliegendem Bedarf auf Förderung der Persönlichkeitsentwicklung einen entsprechenden Rechtsanspruch in der Jugendhilfe auf Leistungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII).

Teilweise stellt sich die Gewährungspraxis hier jedoch sehr schwierig dar, wenn etwa Jugendhilfeträger ohne angemessene Bedarfsprüfung an andere vorrangig verpflichtete Träger vermitteln, auch wenn diese keine bedarfsgerechten Angebote zur Verfügung stellen und Jugendhilfe damit trotz des Nachrangs rechtlich zur Leistung verpflichtet wäre. Teilweise erleben wir hier Vermeidungsstrategien der Leistungsgewährung sowie Verweisungsprozesse in andere Rechtskreise, insbesondere ins SGB II.

Der erfolgreich vom BRJ ombudschaftlich begleitete Fall zeigt, dass es sich bei vorliegendem Bedarf durchaus lohnen kann, die Bewilligung von Leistungen der Jugendberufshilfe auch unter zunächst widrigen Umständen zu verfolgen!

Jugendberufsagenturen – Offener Brief des BRJ

Minima einer jugendhilfeorientierten Gestaltung der Jugendberufsagenturen in Berlin

Jugendberufsagenturen sollen rechtskreisübergreifende Anlaufstellen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf sein. Der Träger der Grundsicherung, die örtliche Arbeitsagentur, das Jugendamt und die freien Träger der Jugendhilfe sollen ihre Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen bündeln und gemeinsam anbieten.

Der BRJ hat sich in einer Arbeitsgruppe mit ExpertInnen der Jugendberufshilfe mit dem für Berlin erkennbaren Konzept der Jugendberufsagenturen befasst. Die Arbeitsgruppe hat sich mit einem Offenen Brief an die VertreterInnen der beteiligten Sozialleistungsträger in Berlin gewandt.

Den Offenen Brief können Sie hier lesen und herunterladen: 2015 Jugendberufsagenturen BRJ Offener Brief

Der Offene Brief des BRJ wurde in der Zeitschrift “Dialog Erziehungshilfe” (3/2015) veröffentlicht: BRJ-Jugendberufsagenturen-Dialog Erziehungshilfe-3-2015

Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Der BRJ hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09.06.2015 veröffentlicht.

Der BRJ begrüßt das klare Festhalten am Primat der Jugendhilfe bzw. der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die Erstversorgung, die Unterbringung, das Clearingverfahren und für die sich an die Inobhutnahme anschließenden Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige im vorliegenden Referentenentwurf. Der BRJ plädiert angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dafür, den Entwurf um eine stärkere gesetzliche Absicherung unabhängiger ombudschaftlicher Beratung, Aufklärung und Unterstützung für die betroffenen jungen Menschen zu ergänzen. Die Stellungnahme benennt Problempunkte des Entwurfs und beinhaltet einen konkreten Vorschlag zur Absicherung ombudschaftlicher Beratung im SGB VIII.

Stellungnahme: Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf vom 09. Juni 2015

Referentenentwurf: RefE_UMF-Verteilungsverfahren_09.06.2015

2012


Aufarbeitung der Heimerziehung in der ehemaligen DDR

Bericht des Fonds Heimerziehung

Anfang des Jahres wurde auf Empfehlung des Abschlussberichtes des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) bereits der Fonds „Heimerziehung West“ eingerichtet. Nun soll für die ehemaligen Heimkinder der DDR ein ähnlicher Fonds eingerichtet werden um eine Aufarbeitung des erlittenen Unrechts in den Heimen der DDR in den Jahren 1949-1990 zu ermöglichen. Der folgende Bericht ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Bericht Aufarbeitung Heimerziehung ehemalige DDR »

2011


Gespräche mit den Parteien zum Thema Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Bündnis 90/die GRÜNEN und die Friedrich-Ebert-Stiftung haben zu so genannten Expertengesprächen zum Thema Ombudschaft eingeladen.
Bei beiden Gesprächen hat u. a. Ulrike Urban-Stahl zum Thema referiert. Bei der Veranstaltung der Grünen hat Reinhard Wiesner vorab Teile des für den BRJ und das Bundesnetzwerk erstellten Gutachtens vorgestellt. Er schlägt die Anbindung einer unabhängigen (!) Ombudsstelle bei jedem kommunalen Jugendhilfeausschuss vor, verweist kompetenzrechtlich aber insbesondere auf die Länderebene.

Expertengespräch Ombudschaft 2011 »

Parallelbericht der wsk-Allianz

Zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat die wsk-Allianz (Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Deutschland) einen Parallelbericht veröffentlicht. 20 zivilgesellschaftliche Organisatinen und Netzwerke verlangen darin unter anderem die Abschaffung des Sachleistungsprinzips im Asylbewerberleistungsgesetz sowie der 100-Prozent-Sanktionen bei Hartz IV.
Der BRJ hat sich an diesem Parallelbericht beteiligt und fordert die rechtliche Verankerung unabhängiger Ombuds- und Beschwerdestellen sowie die Gewährleistung der notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen, damit Kinder, Jugendliche und Familien ihre Rechtsansprüche wahrnehmen können. (Der Beitrag des BRJ steht auf Seite 34).
Der Bericht wurde den Vereinten Nationen vorgelegt; am 6. und 9.Mai wird die deutsche Bundesregierung dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und Kulturelle Rechte Rechenschaft über die Umsetzung dieser Rechte in Deutschland ablegen.

Parallel-Bericht WSKAllianz.pdf ››

2010


Positionspapier des Bundesnetzwerks

Das Bundesnetzwerk hat gemeinsam ein Positionspapier zur Stärkung der Betroffenenrechte in der Jugendhilfe entwickelt. Wir als Bundesnetzwerk möchten eine Debatte zur Notwendigkeit von unabhängigen Ombudschaftsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe anzustoßen und für die gesetzliche Verankerung, sowie die strukturelle/finanzielle Sicherung von unabhängigen Ombudschaftsstellen eintreten.

Das Positionspapier wurde an alle fünf Bundestagfraktionen verschickt.Erste Gespräche haben im Dezember letzten Jahres stattgefunden (SPD und die LINKE, weitere folgten im März 2011 (FDP und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN)

Positionspapier des Netzwerks 2010 »

2009


Wahlprüfsteine 2009

Das Bundesnetzwerk hat alle zurzeit im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben, um vor der Wahl im September 2009 zu erfragen, inwieweit sie die Betroffenenrechte in der Jugendhilfe wahrnehmen.

Schreiben Parteien Wahlprüfsteine 2009

Dienstanweisung des Jugendamtes Berlin – Mitte zur Kosteneinsparung bei den Erziehungshilfen

Offener Brief an alle MitarbeiterInnen in der Jugendhilfe

Wir haben von einer seit März 2009 in Berlin-Mitte geltenden Dienstanweisung des Jugendamtes Kenntnis erhalten, mit der mehrere Millionen im Bereich der Erziehungshilfen eingespart werden sollen. Wir wenden uns gemeinsam mit dem Fachbeirat des BRJ an alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im Bezirk Berlin – Mitte und darüber hinaus, um Sie über die unserer Auffassung nach gravierenden jugendhilferechtlichen und fachlichen Fragwürdigkeiten dieser Dienstanweisung zu informieren.

Brief_Dienstanweisung_JA_Mitte »

Symposium des Flüchtlingsrats

Fachbeitrag „Kinder- und Jugendhilfe in Berlin“

Ende November hat der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge beim Flüchtlingsrat Berlin ein zweitägiges Symposium unter der Überschrift „Flüchtlingsschutz gewähren – Jugendhilfe garantieren“ veranstaltet.
In Berlin leben mehrere hundert unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht sind. Im Alltag entstehen immer wieder Schwierigkeiten und es gibt Meinungsverschiedenheiten der Fachkräfte untereinander. Das Symposium sollte dazu beitragen die unterschiedlichen Sichtweisen zu benennen, bestehende Berliner Jugendhilfestandards zu optimieren und Antworten auf Fragen zu finden, die die Verbesserung der Lebenssituationen der Flüchtlingskinder und -jugendlichen zum Inhalt haben.Im Rahmen dieses Symposiums hat Prof. Dr. Peter Schruth ein Referat zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe in Berlin“ gehalten.

Referat.pdf ››

2008


Rechtsaufsichtsbeschwerde des BRJ hat ausreichenden Erfolg!

Die Senatsinnenverwaltung hat mit Schreiben vom 21. Juli 2008 den BRJ über den Ausgang seiner Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 29.1.2008 gegen einen rechtswidrigen Kürzungsvermerk des Bezirksstadtrates Senftleben vom Jugendamt Reinickendorf informiert. In dem Schreiben heißt es, dass der fragliche Vermerk von Herrn Senftleben am 9.6.2008 förmlich für gegenstandslos erklärt wurde; auch habe er gegenüber der Senatsverwaltung versichert, dass er bei Feststellung eines Hilfebedarfs die geeigneten Hilfen zur Erziehung gewähren werde. Zwar hätten wir uns im Ergebnis gewünscht, dass Herr Senftleben öffentlich gegenüber den Familien und freien Trägern in Reinickendorf seine versuchten Rechtswidrigkeiten als Fehler erklärt hätte. Die interne förmliche Rücknahme dieses Vermerks ist jedoch erreicht und für uns ein ausreichender Erfolg der Rechtsaufsichtsbeschwerde.

Antwort Senatsverwaltung.pdf ››
Rechtsaufsichtsbeschwerde BRJ.pdf ››
Vermerk Reinickendorf.pdf ››

Der BRJ e.V. ist endlich anerkannt worden als freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII)

Hintergrund des jahrelangen Streits mit der Jugendsenatsverwaltung von Berlin war der Einwand der Senatsverwaltung, der BRJ e.V. würde lediglich Rechtshilfe anbieten, aber keine Jugendhilfe. Der BRJ e.V. hat dagegen stets gesagt, dass sein Angebot einer Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die im Streit mit dem Jugendamt liegen und unberechtigterweise nicht die Hilfe bekommen, die sie brauchen, originäre Jugendhilfeleistung ist, weil mit dem ersten Gespräch über den Hilfebedarf, über Jugendhilfeleistungen Jugendhilfe im Sinne der §§ 1, 5, 8 SGB VIII beginnt. Im Rechtsstreit vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin wurde im Mediationsverfahren beschlossen, dass ein Rechtswissenschaftler des Fachbeirates des BRJ eine rechtlich fundierte Begründung zur Thematik abgibt, die dann gegebenenfalls von der Senatsverwaltung anerkannt werde und den Streit beendet. Prof. R. Wiesner hat dies freundlicherweise für den Fachbeirat des BRJ übernommen. Nun ist auch jugendhilferechtlich geklärt, dass Initiativen wie der BRJ Jugendhilfeleistungen im Sinne des § 75 SGB VIII erbringen.

Chance oder Niedergang des § 13 SGB VIII? – Artikel zu Jugendberufsagenturen

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für Jugendsozialarbeit „DREIZEHN“ hat den Themenschwerpunkt „Alte Pfade, neue Wege, ein Ziel: Gelingende Übergänge in den Beruf“.

Die Projektmitarbeiterinnen aus dem BRJ-Projekt „Zuständig bleiben“ haben einen Beitrag zu dieser Ausgabe beigesteuert unter der Überschrift: „Die Koordinierung rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit: Chance oder Niedergang des § 13 SGB VIII?“, veröffentlicht in der Rubrik „Kontrapunkt“ (S. 29-31).

Der im Rahmen der Fachgespräche „Jugendberufshilfe“ im BRJ entwickelte Offene Brief „Minima einer jugendhilfeorientierten Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen“ stellte für diesen Beitrag eine ganz wesentliche Grundlage dar.

Die Ausgabe der DREIZEHN finden Sie/findet Ihr Fachzeitschrift DREIZEHN oder online unter dem Link: http://rmhserver2.netestate.de/koop_jsa/dreizehn_16