Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Dienstag, 14. Januar 2025, 09:00 – 15:00 Uhr
Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin
Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind oft unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII.
Die Hilfen werden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und andere Sozialleistungsträger einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt.
Zudem geht es um die Fragen:
- Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen?
- Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren?
- Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?
- Welche Auswirkungen haben das BTHG und das KJSG auf die Jugendhilfe?
Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.
Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: 20250114 FLYER-Fobi 35a