Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 26. Januar, von 9:00 bis 15:00 Uhr

Wiederholung online: Donnerstag, 09. März 2023, von 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Zur Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder haben wir die Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“ mehrmals durchgeführt.
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §35a SGB VIII

In der Veranstaltung wurde der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII. Die Hilfen wurden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert. Zudem geht es um die Fragen: Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII? Auch die letzten Veränderungen durch BTHG und KJSG werden behandelt.