Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! Neuregelungen: §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Montag, 12.12.2022 von 9:00 bis 15:00 Uhr LEIDER BEREITS AUSGEBUCHT

Zusatztermin: Mittwoch, 11. Januar 2023, 09:00 – 14:30 Uhr

Am 10. Juni 2021 ist die erste Stufe der SGB VIII Reform in Kraft getreten. Hier hat es für junge Volljährige und CareLeaver*innen einige positive Änderungen gegeben.
Der Anspruch auf Hilfe bis zum 21.Lebensjahr im Regelfall wurde bestärkt und eine „Coming Back Option“ nun ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Auch der Prüfungsmaßstab für eine Hilfegewährung nach § 41 SGB VIII hat sich verbessert. Es ist keine Erfolgsprognose mehr abzugeben, sondern im Gegenteil: es muss nun geprüft werden, ob eine Beendigung der Hilfe negative Folgen für die Entwicklung erwarten lässt (Gefährdungseinschätzung). Wenn der Bedarf für eine Hilfe nach § 41 SGB VIII nicht mehr vorliegt, ist in § 36b SGB VIII ein verpflichtendes Übergangsmanagement vorgeschrieben. Brüche im Übergang sollen vermieden werden, indem der Übergang in einen anderen Rechtskreis frühzeitig vorbereitet wird. Die Verantwortung für einen lückenlosen Übergang tragen Jugendamt und der für die Anschlusshilfen in Betracht kommende Sozialleistungsträger.

Die Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII) verpflichtet das Jugendamt nach Beendigung der bisherigen Hilfe proaktiv mit den jungen Volljährigen in Kontakt zu treten und dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen in einem angemessenen Zeitraum in allen lebenspraktischen Fragen unterstützt und beraten werden.

Diese im Gesetz nun verankerten Verbesserungen wollen wir unter die Lupe nehmen, überprüfen inwieweit sie sich in der Jugendhilfepraxis bereits niederschlagen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, diese Neuerungen und Rechtsansprüche durchzusetzen.

Die Fortbildung findet als Präsenzveranstaltung statt.
Sollten die Covid 19-Regeln es zu diesem Zeitpunkt nicht zulassen, werden wir eine Online-Veranstaltung am gleichen Tag anbieten,  rechtzeitig darüber informieren und den Link zuschicken.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.