Online-Fortbildung „Schweigerecht/Schweigepflicht in der Jugendhilfe“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

Termin: Dienstag, 27.April, 09:00 – 13:00 Uhr

Was bedeutet eigentlich Schweigerecht und Schweigepflicht in der Jugendhilfe? Wo beginnt das Schweigerecht und wo hört die Schweigepflicht auf? Wie ist es, wenn Sie Kenntnis von Straftaten erhalten, dürfen Sie diese überhaupt der Polizei, dem Jugendamt oder anderen Personen mitteilen? Machen sich Betreuer*innen strafbar, wenn sie nichts oder wenn sie zuviel sagen?

Und wie steht es mit der Weitergabe von Informationen an die Sorgeberechtigten?
Welche vertraulich erhaltenen Informationen dürfen und welche müssen Sie an z.B. die Eltern weitergeben? Und wo können Sie einfach schweigen?

Ein besonderes Augenmerk wollen wir auf besondere Fragen und Situationen lenken, die in der Arbeit mit jungen Geflüchteten entstehen können.

  • Sind Abschiebungen von Geflüchteten aus der Einrichtung erlaubt?
  • Wenn junge Geflüchtete in die Illegalität gehen und ich noch Kontakt mit ihm*ihr habe, habe ich dann die Pflicht, das Jugendamt und/oder den Vormund zu informieren?

Das Thema Schweigepflicht / Schweigerecht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Wir werden die Rechtsgrundlagen anhand von Fallbeispielen besprechen. Es gibt dabei viel Raum für Ihre Fragen und zur Diskussion.

Neben Schweigerecht und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, Fragen des Datenschutzes und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen thematisiert.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.