Wir helfen euch bei der Durchsetzung eurer Rechte in der Jugendhilfe, indem

  • wir euch über eure Rechte beraten und aufklären
  • wir euch zum Jugendamt begleiten
  • wir euch helfen, Widerspruch einzureichen.

Unsere Beratung ist für euch kostenfrei. Ruft uns an!

Einige besondere Rechte von Kindern und Jugendlichen möchten wir dir nennen. Diese Rechte sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) festgeschrieben:

  • Du hast das Recht auf Information und Beteiligung an allen Dich betreffenden Entscheidungen (§§ 8,9 SGB VIII)
  • Du hast das Recht auf Beratung durch das Jugendamt, ohne dass Deine Eltern das erfahren müssen, wenn Du Dich einer Notlage befindest und nicht möchtest, dass Deine Eltern das erfahren (§ 8 SGB VIII)
  • Du hast das Recht auf Beteiligung bei der Auswahl der Pflegefamilie oder Wohngruppe
  • Du hast das Recht auf Beteiligung im Hilfeplangespräch: Du kannst Deine Wünsche und Vorstellungen mitteilen (§ 36 SGB VIII)
  • Du hast ein Recht auf Eingliederungshilfe, wenn Du von seelischer Behinderung bedroht bist. Mit 15 Jahren kannst Du selbst Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragen (nach § 35a SGB VIII)
  • Du hast das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen, wenn Du volljährig wirst und für Deine Entwicklung und Lebensführung noch Unterstützung von Fachkräften brauchst (§ 41 SGB VIII)

Diese Seite, die speziell für Jugendliche entwickelt worden ist, informiert in einfacher Sprache über deine und eure Rechte in der Jugendhilfe: http://www.jugendhilfe4u.de/

Eine von Jugendlichen für Jugendliche entwickelte Broschüre informiert dich über deine Rechte im Hilfeplanverfahren: Die Broschüre kannst du hier lesen und herunterladen.

Deine Rechte als Careleaver

In diesem Video berichten junge Volljährige, was ihnen in der Jugendhilfe gefallen hat, was besser werden könnte und welche Rechte Careleaver im Übergang und über die Jugendhilfe hinaus haben (sollten).