Bist du (fast) volljährig und vor kurzem nach Deutschland geflüchtet?

Wusstest du, dass du als junger volljähriger Geflüchteter bis zu deinem 21. Lebensjahr Anspruch auf Jugendhilfe hast?

Solange du 20 Jahre oder jünger bist, kannst du einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Wenn du den Antrag gestellt hast, muss das Jugendamt darauf reagieren.

Du kannst dann zusätzliche Unterstützung bekommen, zum Beispiel bei deinem Asylantrag, bei Behördengängen, bei der Suche nach einem Deutschkurs, bei medizinischen Problemen, beim Umgang mit Geld, bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft und vielem mehr.

Gemeinsam mit dir wird das Jugendamt schauen, welche Hilfe für Dich notwendig und geeignet ist.

Leider ist die Situation in Berlin im Moment sehr schlecht für dich. Es gibt nur wenige Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen und zu wenig Personal.

Deshalb dauert es manchmal länger, bis dein Antrag bearbeitet wird. Aber wir werden dir bei der Rechtsdurchsetzung helfen. Du hast das Recht, gehört und ernst genommen zu werden. Deine Bedarfe müssen gehört und erfasst werden.

Du weißt nicht, wo du deinen Antrag stellen sollst? Wir haben einen vereinfachten Antrag für dich, den wir für dich an die zuständige Stelle weiterleiten.