Rechtsansprüche in der Jugendhilfe – erkennen und durchsetzen

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 7.10.2021 von 9:00 bis 13:00 Uhr
online via Zoom, Anmeldung bitte bis zum 4.10.2021

Die Rechte der Anspruchsinhaber*innen nach dem SGB VIII wurden durch das KJSG gestärkt.

Wer hat welchen Anspruch aus dem SGB VIII, wie setze ich die Rechte von Betroffenen durch und welche übergeordneten Regeln zum sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren gibt es nach dem SGB I und dem SGB X?

In dieser Fortbildung werden wir uns anhand von Fallbeispielen mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen unter besonderer Berücksichtigung junger (geflüchteter) Volljähriger.
  • Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem SGB VIII?
  • Was geschieht bei der als so zentral bezeichneten Hilfeplanung und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
  • Wer darf am Hilfeplanverfahren teilnehmen und welche Möglichkeiten haben die Betroffenen ihre Wünsche zu äußern?
  • Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet?
  • Gibt es eine strikte Altersgrenze?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Überleitung in die Eingliederungshilfe erfüllt sein und wie ist der Ablauf?
  • Was gibt es bei jungen geflüchteten Volljährigen zusätzlich zu beachten?
    Die Fortbildung beinhaltet die aktuellen Änderungen durch das KJSG.
Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.