Gutachten

Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtfragen und Verfahren

Im Auftrag des Bundesnetzwerks Ombudsschaft, hat der Rechtsanwalt Benjamin Raabe ein Rechtsgutachten zur Kostenheranziehung nach dem SGBVIII geschrieben. In dem Rechtsgutachten wird die aktuelle Rechtsgrundlage besprochen sowie die damit zusammenhängenden Verfahrensfragen dargestellt.

Es geht dabei unteranderem um die Wiederaufnahme von Verfahren und der Rücknahme von bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheiden. Auch werden weitere Fragen, z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet

Förderung und Hilfen für Schüler/innen bei Vorliegen von Dyskalkulie, Legasthenie oder ADHS nach § 35a KJHG

Ein Gutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe im Auftrag des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (Aktualisierung; Stand 08/2019).

Gutachten Raabe § 35a SGB VIII 08.2019

Förderung und Hilfen für Schüler/innen bei Vorliegen von Dyskalkulie, Legasthenie oder ADHS nach § 35a KJHG

Ein Gutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe im Auftrag des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (Aktualisierung; Stand 07/2015).

Gutachten Raabe §35a SGB VIII 07.2015

Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII

Im Auftrag der Netzwerkstelle „Ombudschaft in der Jugendhilfe“ hat Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner ein Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII geschrieben.
Die Bedeutung dieses Gutachtens liegt aus unserer Sicht darin, dass für die diesbezüglich aktuelle rechtsdogmatische Fachdebatte begriffliche Klärungen und wesentliche Umsetzungshinweise gegeben werden.
Ein Vorschlag beeinhaltet die strukturelle Anbindung von Ombudsstellen an den Landesjugendhilfeausschuss.

Rechtsgutachten Wiesner 2012 »

Zur Rechtsqualität des § 22 Abs. 2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf

Das Rechtsgutachten wurde im Rahmen des Projektes „Auszugsberatung für junge Volljährige“ von Peter Schruth erstellt Zusammenfassungen erschienen in „jugendsozialarbeit aktuell“, Nr. 81, August 2008 und ZKJ Nr.9/2008

Rechtsgutachten 22 Abs. 2a SGBII 2008 »

Gutachten zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) – Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

Der BRJ e.V. hat lange gekämpft, um als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt zu werden. Hintergrund des jahrelangen Streits mit der Jugendsenatsverwaltung von Berlin war der Einwand der Senatsverwaltung, der BRJ e.V. würde lediglich Rechtshilfe anbieten, aber keine Jugendhilfe. Im Rechtsstreit vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin wurde im Mediationsverfahren beschlossen, dass ein Rechtswissenschaftler des Fachbeirates des BRJ eine rechtlich fundierte Begründung zur Thematik abgibt, die dann gegebenenfalls von der Senatsverwaltung anerkannt werde und den Streit beendet. Prof. R. Wiesner hat dies freundlicherweise für den Fachbeirat des BRJ übernommen. Nun ist auch jugendhilferechtlich geklärt, dass Initiativen wie der BRJ Jugendhilfeleistungen im Sinne des § 75 SGB VIII erbringen.

Förderung und Hilfen für Schüler/innen bei Vorliegen von Dyskalkulie, Legasthenie oder ADHS durch die Schule und nach § 35a KJHG

Das Rechtsgutachten  wurde von Rechtsanwalt  Benjamin Raabe erstellt.

Gutachten 35a SGB KJHG 2006 »

Zur Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und § 13 SGB VIII

Eine Expertise von Prof. Dr. Peter Schruth, Hochschule Magdeburg, im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit, Februar 2005

Gutachten SGB II und § 13 SGB VIII 2005 »