Projekt: Zuständig bleiben auf dem Weg ins Erwachsenenleben – ombudschaftliche Beratung und Begleitung
Projektinhalt
Die Inhalte des Projekts „Zuständig bleiben!“ konnten über das Programm „erfolgreich weiter!“ vom 1.6. 2019– 31.08.2020 weiterhin umgesetzt werden.
Die im Projekt „Zuständig bleiben“ erstellte Fallanalyse beschreibt 7 Stolpersteine, die ein bedarfsgerechtes Handeln verhindern. Sehr häufig war hochschwelliges Verwaltungshandeln erkennbar und in erschreckendem Ausmaß der Verstoß gegen die Beteiligungsrechte. Davon betroffen sind oft volljährige junge Menschen, die weiterhin Jugendhilfe beantragen wollen oder sich erstmalig mit der Bitte um Unterstützung an ein Jugendamt wenden. Insbesondere letztgenannte haben es schwer, ihre Rechte durchzusetzen, da ihnen in der Regel eine Hilfe durch betreuende Fachkräfte fehlt.
Als ein Ergebnis des vorangegangenen Projekts wurde ein weitaus höherer Bedarf an rechtskreisübergreifender Beratung, Begleitung und Unterstützung erkannt als erwartet; vor allem für diejenigen mit einem erhöhten sozialpädagogischen Bedarf zur Erlangung eines eigenverantwortlichen (Erwachsenen)-Lebens an der Schwelle zur Volljährigkeit. Es bestätigte sich, dass sich die vorhandene und strukturell vorgegebene Machtasymmetrie in vielen Einzelfällen, die wir beraten haben, gegen die Klient*innen und gegen die rechtmäßige Realisierung einer bedarfsgerechten Jugendhilfe wendet. Jugendämter verweisen häufig auf die vermeintliche Zuständigkeit der Sozialämter und Jobcenter. Junge Menschen, die sich wegen einer Ausbildung an die Jugendämter wandten, wurden zunächst an die Jobcenter verwiesen. Das hat sich mit Einrichtung der Jugendberufsagentur verbessert und in einigen Berliner Bezirken ist die Tendenz festzustellen, wieder mehr Hilfen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII umzusetzen. Ohne Begleitung durch Lotsen ist es jedoch so, dass die jungen Menschen, die sich an die Jugendberufsagentur wenden, in der Regel zunächst an die Mitarbeitenden der Jobcenter verwiesen werden. Auch bleibt die Schwierigkeit bestehen, dass selbst in der Jugendberufsagentur die Mitarbeitenden des Jobcenters Sanktionierungen umsetzen (müssen) und nicht in jedem Fall an die Mitarbeitenden der Jugendhilfe verweisen (können).
Junge Volljährige werden häufig viel zu früh aus der Jugendhilfe entlassen, zu den Jobcentern geschickt und maximal mit geringen Stunden in einer ambulanten Hilfe bei den ersten Schritten z.B. in eine eigene Wohnung begleitet. Es braucht weiterhin ombudschaftliche Beratung der Betroffenen und Fortbildung der Fachkräfte, um dieser Situation im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit etwas entgegenzusetzen. Die Fortsetzung des Projekts ermöglicht es, die anhand der Einzelfallberatungen gesammelten Problempunkte weiter zu vertiefen, auszuwerten und fachpolitisch öffentlich zu kommunizieren.