Ombudschaft in der Jugendhilfe

Ombudschaft in der Jugendhilfe soll Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit einem berechtigten aber unerfüllten Jugendhilfebedarf unterstützen, ihre Rechtsansprüche auf notwendige Hilfen und ihre Rechte während der Erbringung von Hilfen durchzusetzen. Den beteiligten jungen Menschen und ihren Familien ist es meistens nicht möglich Entscheidungen der Fachbehörden und der Fachkräfte zu überprüfen, sie fachlich und juristisch zu beurteilen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte einzuleiten.

Der BRJ e.V. war bundesweit die erste Ombudsstelle in der Jugendhilfe. Der BRJ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Betroffenen fachlich, rechtlich, finanziell und emotional zu unterstützen und orientiert sich dabei am skandinavischen Modell der Ombudschaft. Das beinhaltet eine unparteiliche Vorgehensweise, die es sich aber dennoch zur Aufgabe macht, als dritte Instanz neben den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die strukturellen Machtungleichheiten zwischen HelferInnen und Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auszugleichen.

Die Beschreibung unserer drei Arbeitsschwerpunkte finden Sie hier: Arbeitsschwerpunkte

Ombudschaft allgemein und in anderen Arbeitsfeldern

Ombudschaft soll einzelnen BürgerInnen über Beratung und Petitionen parteilich zu ihren Rechten verhelfen. Ombudsstellen sind per Definition unabhängige kostenlose Beschwerde- bzw. Schlichtungsinstanzen zwischen Behörden/Institutionen einerseits und BürgerInnen andererseits. Zumeist sind Ombudsstellen bisher auf übergeordneter Ebene angesiedelt, z.B. beim Bund oder Bundesland. In vier Bundesländern gibt es das Modell des/der Bürgerbeauftragten, um die Rechte der BürgerInnen gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Land zu wahren sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten.

Der aus Skandinavien stammende Ansatz ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet. Eine Etablierung des Ansatzes ist teilweise in psychiatrischen Einrichtungen und im Pflegebereich/der Altenpflege zu erkennen. In diesen Bereichen verstehen sich Ombudsmänner und -frauen hauptsächlich als zuständige unabhängige Beschwerdeinstanz, die bei jeglichen Problemen mit einer Institution angesprochen werden kann.

Adressen unabhängiger ombudschaftlicher Beratungsstellen in der Psychiatrie finden Sie unter folgendem Link: www.beschwerde-psychiatrie.de/liste.html. Beratung, Begleitung und Information bei Beschwerden zur psychiatrischen Versorgung in Berlin bietet die bip – Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin: Homepage der bip Berlin

Die Kammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin hat eine eigene Ombudsstelle eingerichtet. An diese Ombudsstelle können sich PatientInnen und Angehörige sowie TherapeutInnen mit ihren Anliegen wenden.  Ombudsflyer PsychKammer »

Ombudschaft in der Altenpflege: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen hat es sich seit mehr als 10 Jahren zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation alter Menschen zu verbessern – auch durch ombudschaftliche Beratung. Hier finden Sie einen Flyer: Beschwerde Altenpflege.pdf »