Beratung
(1) Eingangsberatung
(2) Außergerichtliche Beratung und Vertretung
(3) Unterstützung des jungen Menschen und seiner Familie in gerichtlichen Verfahren
Eingangsberatung
Hierbei geht es um die Feststellung und Überprüfung des Hilfebedarfs im Einzelfall. Der Erstkontakt erfolgt immer über das Kontakt-Telefon. Dort wird geklärt, ob der Fall vom BRJ übernommen werden kann. Wenn dies so ist und die Betroffenen Unterstützung möchten, werden sie an ein Beratungsteam, bestehend aus 2-3 ehrenamtlich tätigen Fachkräften der Jugendhilfe, weitervermittelt.
Auch die Einbeziehung juristischer Beratung ist bei Bedarf möglich. Im Gespräch zwischen Beratungsteam und Betroffenen wird geklärt, welcher Anspruch auf Jugendhilfe besteht, was bislang im Kontakt mit dem Jugendamt passiert ist und worin der Konflikt genau liegt. Es erfolgt die Sichtung vorhandener Schriftstücke. „Überprüfen“ bedeutet in diesem Prozess eine Beratung im Sinne von Hilfeplanung (§§ 5, 8, 36 KJHG) und ggf. Feststellung von Bedarf/Nichtbedarf sowie der ausreichenden Beachtung des Verwaltungsverfahrens nach dem SGB X (z.B. Akteneinsicht). Die Betroffenen werden darüber aufgeklärt, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen und welche Konsequenzen sich für sie ergeben können.
Die Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bedeutet für die Betroffenen häufig eine große Belastung, die wir in der Beratung offen thematisieren.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Für uns haben informelle Vermittlungsversuche immer Vorrang vor gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Interesse der Betroffenen wird stets zunächst versucht, im Konflikt informell und somit außergerichtlich zu vermitteln. Wir bieten den Betroffenen an, in ihrem Auftrag mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen und ggf. einen gemeinsamen Gesprächstermin zu vereinbaren. Ebenso kann in diese Phase die schriftliche Anforderung von (Ablehnungs-)Bescheiden mit Fristsetzung an das Jugendamt gehören.
Nächster Schritt im Falle fehlender Einigung ist in der Regel das gemeinsame Abfassen eines Widerspruchsschreibens, in Einzelfällen kommt es auch zu Dienstaufsichtsbeschwerden. Erst wenn sich im Prozess der Konfliktregulierung zwischen dem jungen Menschen und dem Jugendamt diese Versuche erschöpfen, wird geprüft und mit den Betroffenen beraten, ob sie gerichtliche Schritte unternehmen können und wollen.
Unterstützung des jungen Menschen und seiner Familie in gerichtlichen Verfahren
Wenn die Betroffenen dies wollen und der BRJ es als fachlich und juristisch gerechtfertigt einschätzt, wird nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid eine verwaltungsgerichtliche Klage bzw. der Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht unterstützt. Im Falle gerichtlicher Schritte werden immer im Jugendhilfe- und Verwaltungsrecht kompetente AnwältInnen einbezogen. Die Kosten dieser Schritte trägt der BRJ aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Das Beratungskonzept können Sie hier lesen und herunterladen:
Arbeit in Beratungsteams, die durch ExpertInnen unterstützt werden:
Die Beratungsarbeit wird nie von einzelnen Fachkräften allein durchgeführt, sondern immer in einem Team von mindestens zwei Personen, um die für die Fallanalyse notwendige Perspektivenvielfalt zu ermöglichen. Den Beratungsteams stehen zusätzlich ExpertInnen für unterschiedliche Jugendhilfebereiche und aus unterschiedlichen Disziplinen wie SozialpädagogInnen, JuristInnen und PsychologInnen zur Verfügung. Diese werden bei Spezialfragen und Unklarheiten in Anspruch genommen. Im Rahmen von Arbeitstreffen, Fachgesprächen, Fortbildungsveranstaltungen und Einzelberatungen wird den MitarbeiterInnen des BRJ zudem eine fortwährende Reflexion ihrer Beratungsarbeit ermöglicht.
Kooperation der Beratungsteams mit anderen Unterstützungsinstanzen:
In jeder Beratung erfragt der BRJ gezielt, welche anderen HelferInnen in den Fall einbezogen sind oder waren. In Absprache mit den Betroffenen wird Kontakt mit ihnen aufgenommen, um möglichst unterschiedliche Perspektiven in die Falleinschätzung und die Planung des Vorgehens einbeziehen zu können.
Dokumentation der Fälle:
Die Fälle und die Beratungsarbeit werden von den Beratungsteams dokumentiert und anonymisiert ausgewertet. Die Betroffenen werden darum gebeten, den BRJ stets über Fallverlauf und Fallausgang zu informieren, damit wir daraus für andere Fälle lernen und die Beratungsarbeit auswerten können.