Projektinhalt
Das Projekt wendet sich an junge Menschen mit Fluchterfahrung, denen der Zugang zur Jugendhilfe kaum möglich ist, und an die für sie zuständigen Fachkräfte.
Wir erfahren immer wieder, dass bei denjenigen die minderjährig einreisen und während des Aufenthalts in der Clearingstelle das 18.Lebensjahr erreichen, die Jugendhilfe schnell beendet wird, auch wenn die Betreuer*innen der Clearingeinrichtung einen weiteren Jugendhilfebedarf sehen.
Für die jungen geflüchteten Menschen bedeutet das den Verlust der bisherigen Vertrauensperson, den Umzug in eine Unterkunft für Erwachsene. Dort fehlen Ansprechpartner*innen. Da die jungen Menschen in der Regel noch nicht lange in Berlin sind, verfügen sie selten über die notwendigen Kenntnisse und Ressourcen, ihren Anspruch auf Jugendhilfe durchzusetzen. Sie wissen nicht, dass sie sich erneut an das Jugendamt wenden können, das Einlegen von Rechtsmitteln ist den Meisten unbekannt, bzw. haben sie nicht die notwendige Kraft das alleine durchzufechten. In der Regel sind sie durch asylrechtliche Fragen und oft traumatische Fluchterfahrungen zusätzlich belastet.
Jene, die bereits volljährig einreisen, haben meist keine Kenntnisse, dass ihnen Unterstützung durch die Jugendhilfe zustehen könnte, sie sind alleine auf sich gestellt und auch die Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften haben keine ausreichenden Kenntnisse oder Zeit, um mögliche Jugendhilfeansprüche durchzusetzen. Ihr Auftrag ist vor allem die Familien bei der Alltagsorganisation zu unterstützen.
Besonders junge Menschen mit erlittenen Traumatisierungen / psychischen Beeinträchtigungen erfahren zu wenig Unterstützung.
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen mit unklarer Aufenthaltsperspektive, die in prekären, für sie gefährlichen Wohnsituationen leben (in überfüllten Unterkünften, auf der Straße, im Tiergarten). Dort sind sie Menschen ausgeliefert, die ihnen Obdach gegen Drogenkurierdienste oder Sex anbieten. Sie müssen dringend und schnell in einer sicheren und geschützten Einrichtung untergebracht werden.
Wir wollen junge Geflüchtete im Alter von 17 bis 21 (ggf. 27) Jahren mit Jugendhilfebedarf dabei unterstützen, ihren Anspruch auf Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII „Hilfen für junge Volljährige“ wahrzunehmen und durchsetzen zu können. Schwerpunkte hierbei sind die Schulung der mit den Geflüchteten arbeitenden Fachkräfte über Jugendhilfeansprüche auch über das 18. Lebensjahr hinaus und die Beratung der jungen Menschen.
Durch aufsuchende Arbeit, vorrangig in Kooperation mit Gemeinschaftsunterkünften, in denen junge volljährige Geflüchtete leben, sollen diese aktiv angesprochen werden.
Hierzu kooperieren wir aktuell mit zwei Gemeinschaftsunterkünften in den Berliner Bezirken Pankow und Marienfelde die eindeutig bestätigt haben, dass vielen geflüchteten jungen Menschen und auch Fachkräften, die mit ihnen arbeiten, nicht bekannt ist, dass es einen Jugendhilfeanspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus gibt bzw. wie das Antragsverfahren ablaufen muss.
Für die Fachkräfte bieten wir, coronabedingt aktuell im Online-Format, eine Einführung in die relevanten jugendhilferechtlichen Grundlagen sowie gemeinsame Fallbesprechungen, mit dem Ziel, dass wir in Einzelfällen hinzugezogen werden, bzw. wo angebracht, Fälle an uns zur ombudschaftlichen Beratung und Begleitung abgegeben werden.
Darüber hinaus bestehen bereits Kooperationen mit dem BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) und dem Jugendhilfeprojekt Vielfalt vom Ev. Klubheim. Weitere Kooperationen streben wir in der nächsten Projektphase mit der Erstaufnahme- und Clearingstelle des Landes Berlin, mit Gangway e. V. die durch Straßensozialarbeit Kontakt mit der Zielgruppe haben, die ggf. nicht in Gemeinschaftsunterkünften anzutreffen sind, sowie mit dem BBZ Beratungs-und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen an.