Fortbildungen
Informationen zu unserer aktuellen Fortbildung finden Sie hier
Allgemeine Informationen zur BRJ-Fortbildungen:
Der BRJ e.V. bietet regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen relevanten Themen der Jugendhilfe an. Unsere Mitglieder erhalten dabei Sonderkonditionen.
Fortbildungsthemen sind zum Beispiel
- Rechtsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Schnittstelle SGB II, SGB VIII, SGB XII
- Verfahrensrecht in der Jugendhilfe
- Handlungsmöglichkeiten freier Träger angesichts öffentlicher Sparpolitik
Sie haben auch die Möglichkeit, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Fortbildungen bei uns zu buchen. Bei Interesse oder Fragen sprechen Sie uns bitte an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Themen, zu denen der BRJ bereits Fortbildungen durchgeführt hat. Durch das Anklicken der Pfeile können Sie im gewünschten Tempo zwischen den Themen der Fortbildung wechseln.
Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur“ dreimal durchgeführt. Hier können Sie einen Flyer lesen und herunterladen: Flyer-FoBi-17-06-2015_Finanzierung
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Zur Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder haben wir die Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“ mehrmals durchgeführt.
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §35a SGB VIII
In der Veranstaltung wurde der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII. Die Hilfen wurden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert. Zudem geht es um die Fragen: Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII? Auch die letzten Veränderungen durch BTHG und KJSG werden behandelt.
Hilfen für junge Volljährige – § 41 SGB VIII
Anhand von Fallbeispielen wurden zwei Themenkreise erörtert. Erstens die rechtlichen Grundlagen: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
Zweitens die Hilfen für junge Volljährige: Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter oder das Sozialamt? Hält ein Geschäftsbereich den anderen für zuständig, wird der betroffene junge Mensch häufig lediglich weiter verwiesen. Wie kann hier weiter geholfen werden? Können die Hilfen auch gemeinsam gewährt werden? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten?
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer FoBi § 41 SGB VIII
Schweigerecht / Schweigepflicht in der Jugendhilfe
Anspruch auf schulbegleitende Hilfen gegenüber dem Jugendamt / Behindertenhilfe
Der Schwerpunkt dieser Fortbildung lag auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII). Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen (bspw. Legasthenie, ADHS, Vorliegen einer Behinderung oder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und/oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht-schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können.
Hier finden Sie den Flyer zur Fortbildung: Flyer FoBi Schulbegleitende Hilfen
Rechtsansprüche in der Jugendhilfe – erkennen und durchsetzen
Wer hat wann welchen Anspruch aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren? Welche übergeordneten Regeln zum sozial- rechtlichen Verwaltungsverfahren gibt es nach dem SGB X?
Mit diesen Fragen hat sich unsere Fortbildung „Rechtsansprüche in der Jugendhilfe – erkennen und durchsetzen“ beschäftigt. Hier können Sie einen Flyer einsehen: Flyer Fortbildung Rechtsansprüche
Jugendliche in der „Klemme“ – Zuständigkeiten, Ziele und Aufgaben des SGB II, III, VIII und IX
Die Veranstaltung informierte über Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf die Förderung von Jugendlichen. Thematisiert wurden die Sozialgesetzbücher II – Grundsicherung / III – Arbeitsförderung / VIII – Jugendhilfe und IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Nach einer theoretischen Einführung wurden anhand von Fallbeispielen die Zielgruppen, Zuständigkeiten und Bedarfe sowie insbesondere Fragen des Vor- und Nachranges der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen erläutert und diskutiert.
Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier: Einladung-Jugendliche-in-der-Klemme
Strafrechtliche Fragen bei der Arbeit mit Jugendlichen
Die Fortbildung erklärte zunächst die Struktur des Strafverfahrens und Begrifflichkeiten. Im weiteren Verlauf wurden häufige Fragestellungen erörtert in Bezug auf Strafverfahren, die sich in der Arbeit mit jungen Menschen stellen. Im Focus standen die Jugendlichen (und Heranwachsenden) als Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen. Des weiteren wurde auch auf die Frage der Strafbarkeit der MitarbeiterIn selbst eingegangen.