Fortbildungen

Informationen zu unserer aktuellen Fortbildung finden Sie hier

Allgemeine Informationen zur BRJ-Fortbildungen:

Der BRJ e.V. bietet regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen relevanten Themen der Jugendhilfe an. Unsere Mitglieder erhalten dabei Sonderkonditionen.

Fortbildungsthemen sind zum Beispiel

  • Rechtsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Schnittstelle SGB II, SGB VIII, SGB XII
  • Verfahrensrecht in der Jugendhilfe
  • Handlungsmöglichkeiten freier Träger angesichts öffentlicher Sparpolitik

Sie haben auch die Möglichkeit, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Fortbildungen bei uns zu buchen. Bei Interesse oder Fragen sprechen Sie uns bitte an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Themen, zu denen der BRJ bereits Fortbildungen durchgeführt hat. Durch das Anklicken der Pfeile können Sie im gewünschten Tempo zwischen den Themen der Fortbildung wechseln.

Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung

Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Fortbildung „Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung. Sicherung der finanziellen Grundlagen – Ansprüche gegenüber Jugendamt, Bafög-Amt, Jobcenter, Agentur“ dreimal durchgeführt. Hier können Sie einen Flyer lesen und herunterladen: Flyer-FoBi-17-06-2015_Finanzierung

Im Rahmen der Fortbildung wurden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt. Neben den laufenden Leistungen wurden auch einmalige Leistungen besprochen. Es ging um Fragen wie z. B.: Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht? Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert?

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Zur Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder haben wir die Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“ mehrmals durchgeführt.
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §35a SGB VIII

In der Veranstaltung wurde der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII. Die Hilfen wurden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert. Zudem geht es um die Fragen: Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII? Auch die letzten Veränderungen durch BTHG und KJSG werden behandelt.

Hilfen für junge Volljährige – § 41 SGB VIII

Anhand von Fallbeispielen wurden zwei Themenkreise erörtert. Erstens die rechtlichen Grundlagen: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?

Zweitens die Hilfen für junge Volljährige: Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter oder das Sozialamt? Hält ein Geschäftsbereich den anderen für zuständig, wird der betroffene junge Mensch häufig lediglich weiter verwiesen. Wie kann hier weiter geholfen werden? Können die Hilfen auch gemeinsam gewährt werden? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten?

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer FoBi § 41 SGB VIII

Schweigerecht / Schweigepflicht in der Jugendhilfe

Sind MitarbeiterInnen der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Mit solchen und weiteren Fragen beschäftigte sich unsere Fortbildung „Schweigerecht / Schweigepflicht in der Jugendhilfe“.
Einen Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Schweigerecht/Schweigepflicht

Anspruch auf schulbegleitende Hilfen gegenüber dem Jugendamt / Behindertenhilfe

Der Schwerpunkt dieser Fortbildung lag auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII). Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen (bspw. Legasthenie,  ADHS, Vorliegen einer Behinderung oder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und/oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht-schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können.

Hier finden Sie den Flyer zur Fortbildung: Flyer FoBi Schulbegleitende Hilfen

Rechtsansprüche in der Jugendhilfe – erkennen und durchsetzen

Wer hat wann welchen  Anspruch aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren? Welche übergeordneten Regeln zum sozial- rechtlichen Verwaltungsverfahren gibt es nach dem SGB X?

Mit diesen Fragen hat sich unsere Fortbildung „Rechtsansprüche in der Jugendhilfe – erkennen und durchsetzen“ beschäftigt. Hier können Sie einen Flyer einsehen: Flyer Fortbildung Rechtsansprüche

Jugendliche in der „Klemme“ – Zuständigkeiten, Ziele und Aufgaben des SGB II, III, VIII und IX

Die Veranstaltung informierte über Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf die Förderung von Jugendlichen. Thematisiert wurden die Sozialgesetzbücher II – Grundsicherung / III – Arbeitsförderung / VIII – Jugendhilfe und IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Nach einer theoretischen Einführung wurden anhand von Fallbeispielen die Zielgruppen, Zuständigkeiten und Bedarfe sowie insbesondere Fragen des Vor- und Nachranges der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen erläutert und diskutiert.

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier: Einladung-Jugendliche-in-der-Klemme

Strafrechtliche Fragen bei der Arbeit mit Jugendlichen

Die Fortbildung erklärte zunächst die Struktur des Strafverfahrens und Begrifflichkeiten. Im weiteren Verlauf wurden häufige Fragestellungen erörtert in Bezug auf Strafverfahren, die sich in der Arbeit mit jungen Menschen stellen. Im Focus standen die Jugendlichen (und Heranwachsenden) als Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen. Des weiteren wurde auch auf die Frage der Strafbarkeit der MitarbeiterIn selbst eingegangen.

Flyer zur Fortbildung Strafrechtliche Fragen