Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf vom 09.06.2015

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. – BRJ – hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09.06.2015 veröffentlicht.

Der BRJ begrüßt das klare Festhalten am Primat der Jugendhilfe bzw. der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die Erstversorgung, die Unterbringung, das Clearingverfahren und für die sich an die Inobhutnahme anschließenden Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige im vorliegenden Referentenentwurf. Der BRJ plädiert angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dafür, den Entwurf um eine stärkere gesetzliche Absicherung unabhängiger ombudschaftlicher Beratung, Aufklärung und Unterstützung für die betroffenen jungen Menschen zu ergänzen. Die Stellungnahme benennt Problempunkte des Entwurfs und beinhaltet einen konkreten Vorschlag zur Absicherung ombudschaftlicher Beratung im SGB VIII.

Die Stellungnahme des BRJ finden Sie hier: Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf vom 09. Juni 2015

Den Referentenentwurf finden Sie hier: RefE_UMF-Verteilungsverfahren_09.06.2015