Fachgespräch „Mitwirkung in der Jugendhilfe“
In unserer Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet werden. Wann genau kann aber von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden? Wo zeigt die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen? Gibt es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung?
Anhand von Fallbeispielen geben wir einen kurzen rechtlichen Input zum Thema und möchten im Anschluss mit Euch/Ihnen über o.g. und weitere Fragen diskutieren und freuen uns auf viele unterschiedliche Informationen und Meinungen zum Thema.
Zu guter letzt möchten wir gerne mit euch/Ihnen ausloten, wie wir uns als Fachgemeinschaft dazu positionieren wollen. Wir möchten mit Euch herausbekommen ob wir hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag geben sollten und Fragestellungen für dieses erarbeiten.
Wir treffen uns am Dienstag, 22.10.2019 von 18.00 – 20.00 Uhr in unseren Räumen im Bethaniendamm 25, in 10997 Berlin-Kreuzberg.
Die Plätze sind begrenzt, deswegen bitten wir um verbindliche Anmeldung per Mail an info@brj-berlin.de