Online Fortbildung „Was ist eigentlich Ombudschaft?“

Referentinnen: Maria Lenz und Lieke Sparidaens

Termin: Dienstag 01. Oktober 2024, 17:00 – 18:30 Uhr

Ort: Online über Zoom. Nach Anmeldung erhalten Sie den Link.

im Juni 2024 hat der BRJ e.V. die neue Online-Reihe: „Neu in der Jugendhilfe“ für Fachkräfte und junge Menschen in der Jugendhilfe der Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe gestartet. Für diese Online-Reihe werden wir in jeweils 90 Minuten verschiedene Themen der Jugendhilfe vorstellen, die für den Neueinstieg in die Jugendhilfe oder bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Jugendhilfe im Arbeitsalltag hilfreich sind. Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenfrei.

Am 12.06.2024 starteten wir mit dem Thema: „Strukturen und Aufgaben der Jugendämter – Schwerpunkt Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)“. Wenn Sie an dieser Fortbildung nicht teilnehmen konnten, können Sie sich die Fortbildung jederzeit online anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=5FV8_Wx2qM8

Nun geht die Reihe am 01.10.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr weiter mit dem Thema: „Was ist eigentlich Ombudschaft?“ Es wird eine kurze Einführung geben, was Ombudschaft ist, wie der BRJ e.V. arbeitet und welche Fälle wir bearbeiten. Auch werden wir eingehen auf die Unterschiede zwischen Beteiligung, Beschwerde und Ombudschaft.

Wenn Sie oder die von Ihnen begleiteten Jugendlichen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter fortbildung@brj-berlin.de an. Sie erhalten dann kurz vorher den Link.

Sie haben Themen, die wir in dieser Reihe behandeln sollten? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter der gleichen E-Mail-Adresse.

 

Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! Neuregelungen: §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: verschoben vom 10.10.24 auf Freitag, 08. November 2024, 9:00 bis 15:00 Uhr

Ort: Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus.

In unserer Fortbildung wollen wir uns anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.

 

Im Mittelpunkt stehen:

  • § 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,
    Bedarfsprüfung, Änderung der Tatbestandsvoraussetzung für die Hilfegewährung für junge Volljährige, Rückkehroption
  • § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes und der Nachbetreuung
  • § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

  • Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stat. / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
  • Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z.B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
  • Wie grenze ich zwischen § §41 / 34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
  • Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: 20241010 Flyer Fobi §41 41a 36b

Unterstützung im Rahmen der aktuellen Energiekrise

Unterstützung der jungen Menschen und Einrichtungen der Hilfen zu Erziehung im Rahmen der aktuellen Energiekrise

Liebe Kolleg*innen,

Eins der beherrschenden Themen dieser Wochen und Monate ist, wie ihr sicher wisst, die Energiekrise und damit verbunden die Frage nach der Unterstützung für junge Menschen, Familien und Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung. Zu diesem Thema wollen wir euch hier folgende Informationen zukommen lassen.

Die IGFH informiert zu Einschätzungen und Erfahrungen, insbesondere zur Berücksichtigung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegefamilien im Notfallplan der Bundesregierung bei Rationierungen von Gasressourcen.

Außerdem haben mehrere Fachverbände für Erziehungshilfen einen offenen Brief an die Familienministerin Frau Lisa Paus verfasst, um in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Neuverhandlungen der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 78d Abs.3 SGB VIII aufmerksam zu machen. Auch der Paritätische Gesamtverband hat bereits eine Fachinformation zur Gasversorgung sozialer Dienstleister im Notfall herausgegeben.

Herzliche Grüße,
Das Team des BRJ

Coronakrise

Liebe Kinder! Liebe Jugendliche! Liebe Familien!

Gerade jetzt, wenn wir alle gezwungen sind über Wochen hinweg auf engstem Raum und mit großen Einschränkungen zusammen zu leben, kann es zu besonders schwierigen und konflikthaften Situationen kommen. Wartet nicht bis es zu Hause eskaliert! Viele Angebote sind auch weiterhin erreichbar und können Sie telefonisch oder online beraten und unterstützen.

Auch für Fragen zur Regelung schulischer, finanzieller oder anderer Angelegenheiten, gibt es Unterstützung.

 

Für Kinder und Jugendliche:

Nummer gegen Kummer- Telefon- und Onlineberatung

Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Rufnummer 116 111 zu erreichen – von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Unter dieser Nummer  unterstützt auch das Projekt „Pausentaste“ junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information.

Online Beratung per Chat oder Email ist auch möglich.

www.nummergegenkummer.de            www.pausentaste.de

 

Jugendnotmail

JugendNotmail bietet vertrauliche und kostenlose Online Beratung durch Fachkräfte. Hier können Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden.

www.jugendnotmail.de

 

Off Road Kids – Hilfe für junge Menschen auf der Straße

Sofahopper.de bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatungen (von 10 bis 20 Uhr) an. Die Mitarbeiter/Innen der Streetwork-Stationen als Online-Berater/Innen im Einsatz.

www.sofahopper.de

 

Careleaver e.V.

Die Uni Hildesheim und der Careleaver e.V. möchten auf die verschiedenen Schwierigkeiten der aktuellen Situation speziell für Care Leaver reagieren und mit ihrer Onlineplattform auch zu Zeiten von Corona Hilfe leisten. Für Care Leaver sehr dringliche Fragen in diesen Tagen sind z.B.: „Wie geht es jetzt mit meiner Ausbildung weiter?“, „Was ist mit den Prüfungen, die demnächst anstehen?“, „Wie kann ich meine finanzielle Situation regeln?“.

Onlineberatungsangebot von Careleavern für Careleaver – Careleaver e. V. und Universität Hildesheim

Ein Notfallfonds für Care Leaver befindet sich im Aufbau.

 

Für Familien:

Hinweise und Beratungsangebote für Familien auf der Seite der Senatsverwaltung

www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/familien/#familie

 

Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin

www.efb-berlin.de

 

Beratungsstellensuche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)

Online Beratung für Jugendliche und Eltern

https://www.bke.de/virtual/ratsuchende/beratungsstellen.html

 

Nummer gegen Kummer- Telefon- und Onlineberatung

Das Elterntelefon ist unter der Rufnummer 0800 1110550 zu erreichen  – montags – freitags von 9 – 11 Uhr und dienstags + donnerstags von 17 – 19 Uhr

www.nummergegenkummer.de

 

Für Frauen / Schwangere

BIG Hotline – Hilfe für Frauen und ihre Kinder bei häuslicher Gewalt

Die BIG Hotline unter 030-6110300 ist täglich von 8 – 23 Uhr besetzt. Auch an Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie die Beraterinnen. Die Beratung ist auf Wunsch anonym.

www.big-hotline.de

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.

 

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbare Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die über qualifizierte Beraterinnen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden. Es bietet auch eine fremdsprachige Beratung an.

 

Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“

Unter der Nummer 0800 22 55 530 ist das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar.

Unter www.save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar.

 

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Hilfe für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre

https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/

 

Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe:

Forum Transfer. Innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona.

Entwicklung & Transfer von Konzepten für Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe bei öffentlichen und freien Trägern

 

Diese neue Plattform enthält aktuelle Hinweise und Empfehlungen sowie fachlich systematisierte Beispiele „guter Praxis“, wie die Arbeitsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe unter den Bedingungen der „Corona“ Pandemie und für die Zeit bis zu einer wiederkehrenden Routine gesichert und weiterentwickelt werden kann. Die Themen und Felder der Kinder- und Jugendhilfe, zu denen Sie hier Informationen finden, werden schrittweise ausgeweitet und kontinuierlich mit Inhalten gefüllt.

 

www.forum-transfer.de

Die Berliner Ehrennadel für Prof. Dr. Peter Schruth

Am 5. Dezember 2019 wurde Prof. Dr. Peter Schruth durch die Staatssekretärin Sawsan Chebli die ´Berliner Ehrennadel´ verliehen. Er erhielt damit Anerkennung für sein besonderes soziales Engagement.  Die Verleihung fand im Wappensaal des Roten Rathauses statt.

Die Berliner Ehrennadel wird zweimal jährlich an Personen verliehen, die sich durch ihre langjährige, mindestens zehnjährige, ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind. Jeder Bürger kann einen Vorschlag einreichen. Die Verleihung findet im Frühjahr und um den 5. Dezember, dem Internationalen Freiwilligentag, statt.

Peter Schruth war Mitbegründer des seit 2002 bestehenden Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e. V. und ist langjähriges Vorstandsmitglied des Vereins. Ihm ist es ein großes Anliegen rechtswidriges Verwaltungshandeln in der Jugendhilfe zu unterbinden und durch ein ombudschaftliches Engagement jungen Menschen und ihren Familien zu einer Einzelfallgerechtigkeit zu verhelfen.  

Zudem hat sich Peter Schruth besonders durch sein Engagement für ehemalige Heimkinder in Deutschland ausgezeichnet. Er war Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren und Ombudsmann ehemaliger  Heimkinder. 2010 fertigte er das Rechtsgutachten „Juristische Bewertung: Das erlittene Unrecht ehemaliger Heimkinder im Lichte eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts“ an (für mehr Informationen siehe Soziale Arbeit, 59 (2010) 4/5, S. 178-183) und hat am Abschlussbericht Runder Tisch über die Heimerziehung in der 50er und 60er Jahren mitgewirkt. Eine ausreichende Entschädigung sei nicht erfolgt, da ein systematisches Unrecht keine Anerkennung fand, insofern sieht er die Schwierigkeit in der rechtlichen Situation. Berücksichtigung finden nur Folgeschäden, nicht die erlittenen Schäden während der Zeit der Heimunterbringung (Siehe hier ).

Die Auszeichnung fand im Rahmen einer Feierstunde statt.

Fortbildung: „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“

Rechtliche Grundlagen und Neuerungen

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 31.10.2019, 09:00 – 15:30 Uhr

Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?

Und auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn ich eine Ausbildung beginne?

Und was passiert, wenn ich zwar eine eigene Wohnung gefunden habe, aber das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht?

Und muss ich BaföG beantragen, so lange ich noch in der Jugendhilfe wohne?

Im Rahmen der Fortbildung werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.