Fortbildung: „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“
Rechtliche Grundlagen und Neuerungen
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Donnerstag, 31.10.2019, 09:00 – 15:30 Uhr
Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?
Und auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn ich eine Ausbildung beginne?
Und was passiert, wenn ich zwar eine eigene Wohnung gefunden habe, aber das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht?
Und muss ich BaföG beantragen, so lange ich noch in der Jugendhilfe wohne?
Im Rahmen der Fortbildung werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.
Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.