Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! Neuregelungen: §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Montag, 18. März 2024, 9:00 bis 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus.

In unserer Fortbildung wollen wir uns anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • § 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,
    Bedarfsprüfung, Änderung der Tatbestandsvoraussetzung für die Hilfegewährung für junge Volljährige, Rückkehroption
  • § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes und der Nachbetreuung
  • § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

  • Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stat. / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
  • Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z.B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
  • Wie grenze ich zwischen § §41 / 34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
  • Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §41 41a 36b

Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche, Durchsetzung und aktuelle Neuerungen“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 22. Februar 2024, 9:00 bis 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind oft unklar.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII.

Die Hilfen werden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und andere Sozialleistungsträger einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt.

  • Zudem geht es um die Fragen:
  • Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen?
  • Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren?
  • Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?
  • Welche Auswirkungen haben das BTHG und das KJSG auf die Jugendhilfe?

Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §35a SGB VIII

Fortbildung „Partizipation im Hilfeplanverfahren“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 11. Mai 2023 von 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungen Volljährigen im Hilfeplanverfahren ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Hilfeprozess. Eine gute und tragfähige Lösung sollte miteinander ausgehandelt werden.
Das Recht auf Beteiligung steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der Familien, über die Gestaltung ihres Lebens selbst zu bestimmen. Deshalb sind ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen, sie sind aber gleichermaßen den Vorstellungen der Gesellschaft und den Bestimmungen des Rechts zur Absicherung des Kindeswohls gegenüberzustellen.

Das ist nicht immer einfach, denn für alle Beteiligten stellen sich die Ziele, Belastungen und Wünsche oft anders dar. Besonders für die Betroffenen bedeuten die Hilfeplangespräche oft einen sehr großen Stress. Auch für die Mitarbeiter:innen des Jugendamts und der freien Träger ist es nicht immer einfach, ihre Wünsche und Vorstellungen in diesem Kontext darzulegen.

Gemeinsam in jedem Einzelfall auszuloten, welche Ziele, Bewältigungsstrategien und konkrete Hilfen geeignet und notwendig erscheinen, alternative Lebensentwürfe zu respektieren, soweit hierdurch nicht die Grenze der Kindeswohlgefährdung überschritten wird, und einzubeziehen ist für alle eine komplexe Aufgabe.
Anhand von Fallbeispielen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Hilfeplanung und die Partizipationsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.

Zudem geht es um Fragen, die häufiger gestellt werden:

  • Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamtgetroffen (Hilfeplanung)?
  • Welche Rechte haben Betroffene im Hilfeplanverfahren?
  • Welche Mitwirkungspflichten bestehen aufseiten der Betroffenen?
  • Muss der Hilfeplan sofort unterschrieben werden?
  • Was ist zu tun, wenn das, was im Hilfeplan steht, von den eigenen Erinnerungen an den Gesprächsinhalt abweicht?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, die Rechte der Betroffenen in der Hilfeplanung zu sichern und durchzusetzen?
  • Welche Handlungsoptionen und rechtlichen Möglichkeiten bleiben bestehen, wenn der Hilfeplanprozess nicht gelingt?

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter fortbildung@brj-berlin.de bis zum Freitag, 5. Mai 2023 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Hier geht es zum Flyer.

Die Fortbildung findet als Präsenzveranstaltung statt.
Sollten die Covid 19-Regeln es zu diesem Zeitpunkt nicht zulassen, werden wir eine Online-Veranstaltung am gleichen Tag anbieten, rechtzeitig darüber informieren und Ihnen den Link zuschicken.

Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 26. Januar, von 9:00 bis 15:00 Uhr

Wiederholung online: Donnerstag, 09. März 2023, von 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Zur Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder haben wir die Fortbildung „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“ mehrmals durchgeführt.
Den Flyer zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung §35a SGB VIII

In der Veranstaltung wurde der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII. Die Hilfen wurden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert. Zudem geht es um die Fragen: Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen? Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren? Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII? Auch die letzten Veränderungen durch BTHG und KJSG werden behandelt.