Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! Neuregelungen: §§ 41, 41a, 36b SGB VIII“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Montag, 12.12.2022 von 9:00 bis 15:00 Uhr LEIDER BEREITS AUSGEBUCHT

Zusatztermin: Mittwoch, 11. Januar 2023, 09:00 – 14:30 Uhr

Am 10. Juni 2021 ist die erste Stufe der SGB VIII Reform in Kraft getreten. Hier hat es für junge Volljährige und CareLeaver*innen einige positive Änderungen gegeben.
Der Anspruch auf Hilfe bis zum 21.Lebensjahr im Regelfall wurde bestärkt und eine „Coming Back Option“ nun ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Auch der Prüfungsmaßstab für eine Hilfegewährung nach § 41 SGB VIII hat sich verbessert. Es ist keine Erfolgsprognose mehr abzugeben, sondern im Gegenteil: es muss nun geprüft werden, ob eine Beendigung der Hilfe negative Folgen für die Entwicklung erwarten lässt (Gefährdungseinschätzung). Wenn der Bedarf für eine Hilfe nach § 41 SGB VIII nicht mehr vorliegt, ist in § 36b SGB VIII ein verpflichtendes Übergangsmanagement vorgeschrieben. Brüche im Übergang sollen vermieden werden, indem der Übergang in einen anderen Rechtskreis frühzeitig vorbereitet wird. Die Verantwortung für einen lückenlosen Übergang tragen Jugendamt und der für die Anschlusshilfen in Betracht kommende Sozialleistungsträger.

Die Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII) verpflichtet das Jugendamt nach Beendigung der bisherigen Hilfe proaktiv mit den jungen Volljährigen in Kontakt zu treten und dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen in einem angemessenen Zeitraum in allen lebenspraktischen Fragen unterstützt und beraten werden.

Diese im Gesetz nun verankerten Verbesserungen wollen wir unter die Lupe nehmen, überprüfen inwieweit sie sich in der Jugendhilfepraxis bereits niederschlagen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, diese Neuerungen und Rechtsansprüche durchzusetzen.

Die Fortbildung findet als Präsenzveranstaltung statt.
Sollten die Covid 19-Regeln es zu diesem Zeitpunkt nicht zulassen, werden wir eine Online-Veranstaltung am gleichen Tag anbieten,  rechtzeitig darüber informieren und den Link zuschicken.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.

Unterstützung im Rahmen der aktuellen Energiekrise

Unterstützung der jungen Menschen und Einrichtungen der Hilfen zu Erziehung im Rahmen der aktuellen Energiekrise

Liebe Kolleg*innen,

Eins der beherrschenden Themen dieser Wochen und Monate ist, wie ihr sicher wisst, die Energiekrise und damit verbunden die Frage nach der Unterstützung für junge Menschen, Familien und Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung. Zu diesem Thema wollen wir euch hier folgende Informationen zukommen lassen.

Die IGFH informiert zu Einschätzungen und Erfahrungen, insbesondere zur Berücksichtigung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegefamilien im Notfallplan der Bundesregierung bei Rationierungen von Gasressourcen.

Außerdem haben mehrere Fachverbände für Erziehungshilfen einen offenen Brief an die Familienministerin Frau Lisa Paus verfasst, um in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Neuverhandlungen der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 78d Abs.3 SGB VIII aufmerksam zu machen. Auch der Paritätische Gesamtverband hat bereits eine Fachinformation zur Gasversorgung sozialer Dienstleister im Notfall herausgegeben.

Herzliche Grüße,
Das Team des BRJ