Fortbildung „Partizipation im Hilfeplanverfahren“

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Donnerstag, 11. Mai 2023 von 09:00 – 15:00 Uhr

Ort: Gemeindezentrum der St.-Thomas-Gemeinde Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
S-Bahn: Ostbahnhof, U-Bahn: Heinrich-Heine-Straße, Busse: 140 und 265

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungen Volljährigen im Hilfeplanverfahren ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Hilfeprozess. Eine gute und tragfähige Lösung sollte miteinander ausgehandelt werden.
Das Recht auf Beteiligung steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der Familien, über die Gestaltung ihres Lebens selbst zu bestimmen. Deshalb sind ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen, sie sind aber gleichermaßen den Vorstellungen der Gesellschaft und den Bestimmungen des Rechts zur Absicherung des Kindeswohls gegenüberzustellen.

Das ist nicht immer einfach, denn für alle Beteiligten stellen sich die Ziele, Belastungen und Wünsche oft anders dar. Besonders für die Betroffenen bedeuten die Hilfeplangespräche oft einen sehr großen Stress. Auch für die Mitarbeiter:innen des Jugendamts und der freien Träger ist es nicht immer einfach, ihre Wünsche und Vorstellungen in diesem Kontext darzulegen.

Gemeinsam in jedem Einzelfall auszuloten, welche Ziele, Bewältigungsstrategien und konkrete Hilfen geeignet und notwendig erscheinen, alternative Lebensentwürfe zu respektieren, soweit hierdurch nicht die Grenze der Kindeswohlgefährdung überschritten wird, und einzubeziehen ist für alle eine komplexe Aufgabe.
Anhand von Fallbeispielen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Hilfeplanung und die Partizipationsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.

Zudem geht es um Fragen, die häufiger gestellt werden:

  • Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamtgetroffen (Hilfeplanung)?
  • Welche Rechte haben Betroffene im Hilfeplanverfahren?
  • Welche Mitwirkungspflichten bestehen aufseiten der Betroffenen?
  • Muss der Hilfeplan sofort unterschrieben werden?
  • Was ist zu tun, wenn das, was im Hilfeplan steht, von den eigenen Erinnerungen an den Gesprächsinhalt abweicht?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, die Rechte der Betroffenen in der Hilfeplanung zu sichern und durchzusetzen?
  • Welche Handlungsoptionen und rechtlichen Möglichkeiten bleiben bestehen, wenn der Hilfeplanprozess nicht gelingt?

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter fortbildung@brj-berlin.de bis zum Freitag, 5. Mai 2023 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Hier geht es zum Flyer.

Die Fortbildung findet als Präsenzveranstaltung statt.
Sollten die Covid 19-Regeln es zu diesem Zeitpunkt nicht zulassen, werden wir eine Online-Veranstaltung am gleichen Tag anbieten, rechtzeitig darüber informieren und Ihnen den Link zuschicken.