Offener Brief: Minima einer jugendhilfeorientierten Gestaltung der Jugendberufsagenturen in Berlin
In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD wurde die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen vereinbart. Jugendberufsagenturen sollen rechtskreisübergreifende Anlaufstellen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf sein. Der Träger der Grundsicherung, die örtliche Arbeitsagentur, das Jugendamt und die freien Träger der Jugendhilfe sollen ihre Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen bündeln und gemeinsam anbieten.
Im Mittelpunkt soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger stehen, um einen unmittelbar am Einzelfall ausgerichteten Informationsaustausch und eine gemeinsame Maßnahmeplanung zu realisieren. Mit der Zusammenführung der verschiedenen AkteurInnen unter einem Dach können die Jugendberufsagenturen bei einer gelungenen Kooperation der verschiedenen Rechtskreise einen Beitrag dazu leisten, dass zukünftig junge Menschen nicht mehr ohne geeignete Hilfe bleiben.
Nachdem die Jugendberufsagenturen bereits in einigen Bundesländern eingerichtet wurden, werden nun auch in Berlin am 12.10.2015 die ersten Jugendberufsagenturen in vier Bezirken ihre Arbeit aufnehmen. Die restlichen Bezirke sollen 2016 folgen. Wie erfolgreich das „Projekt Jugendberufsagentur“ wird, hängt letztendlich von seiner Gestaltung und Umsetzung ab. Der BRJ hat sich in einer Arbeitsgruppe mit ExpertInnen der Jugendberufshilfe mit dem für Berlin erkennbaren Konzept der Jugendberufsagenturen befasst. Die Arbeitsgruppe hat sich mit einem Offenen Brief an die VertreterInnen der beteiligten Sozialleistungsträger in Berlin gewandt.
Den Offenen Brief können Sie hier lesen und herunterladen: 2015 Jugendberufsagenturen BRJ Offener Brief
Der Offene Brief des BRJ wurde in der Zeitschrift „Dialog Erziehungshilfe“ (3/2015) veröffentlicht: BRJ-Jugendberufsagenturen-Dialog Erziehungshilfe-3-2015