§ 13 (2) SGB VIII: Eine Hürde, die man nehmen kann!

Erfolgreiche ombudschaftliche Begleitung des BRJ

Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf vom 09.06.2015

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. – BRJ – hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09.06.2015 veröffentlicht.

Der BRJ begrüßt das klare Festhalten am Primat der Jugendhilfe bzw. der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die Erstversorgung, die Unterbringung, das Clearingverfahren und für die sich an die Inobhutnahme anschließenden Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige im vorliegenden Referentenentwurf. Der BRJ plädiert angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dafür, den Entwurf um eine stärkere gesetzliche Absicherung unabhängiger ombudschaftlicher Beratung, Aufklärung und Unterstützung für die betroffenen jungen Menschen zu ergänzen. Die Stellungnahme benennt Problempunkte des Entwurfs und beinhaltet einen konkreten Vorschlag zur Absicherung ombudschaftlicher Beratung im SGB VIII.

Die Stellungnahme des BRJ finden Sie hier: Stellungnahme des BRJ zum Referentenentwurf vom 09. Juni 2015

Den Referentenentwurf finden Sie hier: RefE_UMF-Verteilungsverfahren_09.06.2015

 

Urteil zur Kostenheranziehung junger Menschen

Entscheidend für die Berechnung des Kostenbeitrags ist das Einkommen im vorangehenden Kalenderjahr

Eine 16-jährige junge Frau, die in Vollzeitpflege lebt, hatte in 2013 eine Ausbildung begonnen. Das zuständige Berliner Jugendamt setzte daraufhin einen Kostenbeitrag fest, in Höhe von 75 % vom erzielten Nettoeinkommen. Der Vormund der jungen Frau beantragte die Freistellung vom Kostenbeitrag.

Mit Bezug auf die jüngste Gesetzesänderung (KJVVG, gültig seit 03.12.2013) hat das Jugendamt, so urteilt das Verwaltungsgericht Berlin, eine falsche Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt: Maßgeblich für die Berechnung ist nicht (mehr) das aktuelle Jahreseinkommen, sondern das Einkommen des Vorjahres bzw. das Einkommen im der Leistung vorangehenden Kalenderjahr (§ 93 Abs. 4 SGB VIII).

Ein Jugendamt kann des Weiteren ganz oder teilweise von einer Kostenheranziehung absehen, wenn die Tätigkeit der jungen Menschen dem Zweck der Leistung dient. “Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen” (§ 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII). Das Gericht ergänzt, dass die inhaltlichen Erwägungen des Jugendamts hier ebenfalls zu beanstanden sind: Ausbildungsverhältnisse seien weder im vorliegenden Fall noch generell ausgeschlossen von einer Bewertung als Tätigkeit, die dem Zweck der Jugendhilfeleistung dient. Die Ermessensausübung des Jugendamtes erschien dem Gericht vor diesem Hintergrund unzureichend bzw. fehlerhaft. Das Jugendamt muss in jedem einzelnen Fall prüfen, ob es aus den vorgenannten Gründen von der Kostenheranziehung ganz oder teilweise absieht.

Das Urteil können Sie hier lesen und herunterladen: Urteil VG März 2015

Ombudschaft auf der 2. Straßenkinderkonferenz am 25./26.09. in Berlin

Auf Einladung der Organisator_innen der 2. Straßenkinderkonferenz ist das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe am 25./26. September in Berlin als eine der ausgewählten Botschafter_innen vor Ort. Der BRJ ist Initiator und Mitglied im Bundesnetzwerk. Wir finden es wichtig, Kinder und Jugendlichen, die „durchs System gefallen sind” über unsere Angebote ombudschaftlicher Arbeit zu informieren.

Daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie den untenstehenden Aufruf an Jugendliche weitergeben, die zurzeit obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

2. Konferenz der Straßenkinder

 

 straßenkinderkonferenz

 

am 25. und 26. September im FEZ in Berlin

 

+++ An alle Jugendlichen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind / waren oder die zurzeit auf der Straße leben +++

In Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Straßenkinder und der Ständigen Vertretung der Straßenkinder bereitet KARUNA Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not International e.V. dieses Jahr bereits zum zweiten Mal die Konferenz der Straßenkinder vor, die am 25. und 26. September 2015 im FEZ in Berlin stattfinden wird.

Schirmherren der Veranstaltung sind Bundesjugendministerin Frau Schwesig und der Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung, Thomas Krüger. Beide werden an der Veranstaltung teilnehmen, um gemeinsam mit Euch sowie mit ausgewählten Botschafter*innen aus Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur zum Thema Jugendhilfe in Deutschland zu diskutieren. onlinekarte.xyz

Interessiert? Dann meldet Euch an unter 030 40 39 46 28 oder menges(at)karuna-ev.de! Die Teilnahme ist kostenlos; Übernachtungsmöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung.

 

Alle Infos online unter: http://www.strassenkinderkongress.de/

Offener Brief: Minima einer jugendhilfeorientierten Gestaltung der Jugendberufsagenturen in Berlin

In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD wurde die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen vereinbart. Jugendberufsagenturen sollen rechtskreisübergreifende Anlaufstellen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf sein. Der Träger der Grundsicherung, die örtliche Arbeitsagentur, das Jugendamt und die freien Träger der Jugendhilfe sollen ihre Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen bündeln und gemeinsam anbieten.

Im Mittelpunkt soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger stehen, um einen unmittelbar am Einzelfall ausgerichteten Informationsaustausch und eine gemeinsame Maßnahmeplanung zu realisieren. Mit der Zusammenführung der verschiedenen AkteurInnen unter einem Dach können die Jugendberufsagenturen bei einer gelungenen Kooperation der verschiedenen Rechtskreise einen Beitrag dazu leisten, dass zukünftig junge Menschen nicht mehr ohne geeignete Hilfe bleiben.

Nachdem die Jugendberufsagenturen bereits in einigen Bundesländern eingerichtet wurden, werden nun auch in Berlin am 12.10.2015 die ersten Jugendberufsagenturen in vier Bezirken ihre Arbeit aufnehmen. Die restlichen Bezirke sollen 2016 folgen. Wie erfolgreich das „Projekt Jugendberufsagentur“ wird, hängt letztendlich von seiner Gestaltung und Umsetzung ab. Der BRJ hat sich in einer Arbeitsgruppe mit ExpertInnen der Jugendberufshilfe mit dem für Berlin erkennbaren Konzept der Jugendberufsagenturen befasst. Die Arbeitsgruppe hat sich mit einem Offenen Brief an die VertreterInnen der beteiligten Sozialleistungsträger in Berlin gewandt.

Den Offenen Brief können Sie hier lesen und herunterladen: 2015 Jugendberufsagenturen BRJ Offener Brief

Der Offene Brief des BRJ wurde in der Zeitschrift „Dialog Erziehungshilfe“ (3/2015) veröffentlicht: BRJ-Jugendberufsagenturen-Dialog Erziehungshilfe-3-2015