Fachgespräche

Unsere Fachgespräche finden in unregelmäßigen Abständen statt und sind offen für alle Interessierten. Die Termine und Themen werden über unseren Newsletter bekannt gegeben. Eine Auswahl von Fachgesprächen der letzten Jahre:

17.November 2020 / 18:00 – via ZOOM: Novellierung des SGB VIII – RefE zum KJSG

Das Fachgespräch – erstmalig im online Format – stieß auf eine positive Resonanz und es entwickelte sich eine lebendige Diskussion mit vielen Fragen und Anmerkungen zum Referentenentwurf. Der Entwurf sieht einige Veränderungen vor, die im Fachgespräch nicht alle umfangreich erörtert werden konnten. Die wichtigsten Punkte stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Der Referentenentwurf wurde von allen erst einmal grundsätzlich positiv bewertet, insbesondere die Aufnahme des §9a (Einrichtung von Ombudsstellen).  Nichtsdestotrotz gab es auch einige kritische Anmerkungen dazu. Die Ausgestaltung ombudschaftlicher Beratungsstellen ist in dem Entwurf nur vage formuliert, so stellte sich die Frage, wie denn eine Ausgestaltung und Zugehörigkeit vergleichbarer Stellen und Strukturen zu Ombudsstellen aussehen können. Zudem soll neben der Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe auch eine allgemeine Beratung durch Ombudsstellen erfolgen, was das Konzept von Ombudschaft  verwässert, was auch durch das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. kritisiert wird.

Hinzu kommt, dass durch den neuen § 10a eine Beratung für junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte eingeführt werden soll. Die „vergleichbaren Stellen und Strukturen“ untermauern diese Verwässerung noch und es bleibt fraglich, wie eine Umsetzung auf Länderebene gestaltet wird, auch unter der Prämisse, dass ombudschaftliche Beratung unbedingt an externe Stellen und Strukturen gebunden sein sollte, um die im Referentenentwurf aufgeführte Unabhängigkeit auch gewährleisten zu können. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Länder sich positionieren, gerade in Hinblick auf die unterschiedlichen Sichtweisen auf Ombudschaft.
Näheres dazu in der Stellungnahme des Bundesnetzwerks Ombudschaft ( Stellungnahme_KJSG-RefE_BNWOmb_2020_10_22.pdf (ombudschaft-jugendhilfe.de)

Die Aufnahme des § 10a wurde als positiv bewertet, insbesondere dass ausdrücklich auf eine Vertrauensperson für die Anspruchsberechtigten in der Beratung verwiesen wird.

§ 27 Auch der ausdrückliche Hinweis darauf, dass einzelne Hilfen (§ 27) miteinander kombiniert werden können, stieß auf breite Zustimmung. Es handelt sich zwar um kein Novum, sondern stellt lediglich um eine Klarstellung der bestehenden Rechtslage. Wir erfahren allerdings gerade in der ombudschaftlichen Beratung immer wieder, dass die Kombination unterschiedlicher Hilfearten mit der Begründung der „Doppelfinanzierung“ verweigert wird. Selbst in Fällen, wo gerade diese Kombination notwendig ist.

Die Aufnahme von Maßnahmen nach dem gesamten § 13 in die Hilfe zur Erziehung (§27) wurden kritisch betrachtet und die Befürchtung formuliert, dass nun „Jugendhilfe light“ vermehrt Einzug in die Hilfeplangestaltung erfährt.

§ 36 In der Hilfeplanung nach § 36 wurde das Wunsch- und Wahlrecht explizit gestrichen, was in der Diskussion auf Unverständnis stieß. Zwar bleibt es mit dem § 5 erhalten, dennoch ist die Ausgestaltung der Hilfe durch den § 36 eines der wichtigsten Instrumente einer bedarfsgerechten und gewollten Hilfe für die Anspruchsberechtigten, worunter auch das Wunsch- und Wahlrecht fällt. Positiv wurde die Einbeziehung von Geschwistern in die Planung und Durchführung von Hilfen aufgenommen, zeigt sich doch in der Beratung immer wieder, dass die Geschwisterbeziehung oftmals in den Hintergrund gerät und Kontakte sehr minimiert werden.

Die Streichung des § 20, neu§ 28a

Hier entspann sich eine kontroverse Diskussion. Es gab Befürworter*innen dieser neuen Norm, die darlegten, dass die Familien sich häufig in sehr großen Notlagen befinden und eine HzE eher angebracht sei als eine vorübergehende Hilfe. Demgegenüber stand die Argumentation, dass die Hilfe in Notlagen dadurch, dass sie nun zu den Hilfen zur Erziehung gehört viel von der dringend notwendigen Niedrigschwelligkeit verliert. Durch die Integration in die HzE verändert sich die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe erheblich. Bisher handelte es sich um eine präventive Maßnahme im Vorfeld von HzE, die Familien in akuten Belastungssituationen stützen sollte, muss jetzt der Bedarf für HzE festgestellt werden. Kritisiert wurde auch, dass nun innerhalb der HzE die Hilfeerbringung für Personen, die nicht dem Fachkräftegebot genügen, eröffnet wurde.

§ 41 Einige der häufigsten Beratungsanfragen gilt der Nichtbewilligung von Hilfen für junge Volljährige (§41). Insofern wurde positiv bewertet, dass der Passus „eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe […] nicht aus“ aufgenommen wurde. Fraglich ist allerdings die Veränderung des Abs. 3 zur Übergangsplanung und Beteiligung anderer Sozialleistungsträger ein Jahr vor der voraussichtlichen Beendigung der Jugendhilfe. Die Vermutung, dass junge Menschen mit 16/17 Jahren vermehrt in die Verselbstständigung gedrängt werden, um Hilfen ab Volljährigkeit zu beenden, drängt sich auf. Es wurde bezweifelt, dass eine frühzeitige Hereinnahme anderer Sozialleistungsträger zu einer gelingenden Persönlichkeitsentwicklung und Verselbstständigung beitragen kann. Zu groß ist der Druck, mit Volljährigkeit den Anforderungen gerecht zu werden.

An verschiedenen Stellen im Entwurf wurden die Förderung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufgenommen, dies wurde sehr begrüßt.

Da das Fachgespräch großen Anklang fand und der Wunsch geäußert wurde, ein zweites Fachgespräch dazu zu führen, werden wir diesem gerne nachkommen und zeitnah über einen weiteren Termin informieren.

Der Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt (KJSG) ist veröffentlicht und wird von der Fachöffentlichkeit im Großen und Ganzen begrüßt.

Wir möchten mit Ihnen / Euch im Gespräch zu einer Einschätzung des Referentenentwurfs kommen.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat bereits eine Kommentierung verfasst. Diese befasst sich insbesondere mit der neu eingeführten Norm zu Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII-E) und darüber hinaus mit gesetzlichen Neuregelungen, die mit häufigen Themen der Beratungsarbeit in Zusammenhang stehen.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und bitten um Anmeldungen bis zum 12.11.2020, damit wir allen rechtzeitig Einwahldaten zur online-Veranstaltung zuschicken können.

Die Stellungnahme des Bundesnetzwerks Ombudschaftsteht hier zum Download bereit.

Den RefE vom 5.10.2020 und weitere Stellungnahmen finden Sie u.a. hier:

RefE:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

div. Stellungnahmen:

https://www.agj.de/artikel.html?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=7245&cHash=54198ad5ab3d8c6cc8febdc9d6b19049

https://www.careleaver.de/wp-content/uploads/2020/10/Stellungnahme_KJSG_Careleaver-eV.pdf

https://www.afet-ev.de/themenplattform/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-vom-05-10-2020

Das Fachgespräch war sehr gut besucht, die Thematik betrifft viele.

Wir haben Checklisten vorgestellt, die in manchen Jugendämtern für Hilfeplangespräche verwendet werden. Gutes Material, um sich einen Überblick zu verschaffen, was ein junger Mensch unter Umständen zu leisten in der Lage ist. Leider wird es manchmal als Kontrollinstrument missbraucht, um „mangelnde Mitwirkung“ nachzuweisen.

Anhand von Fallbeispielen und in ihrem rechtlichen Input wies Wiebke Poschmann (RAin) deutlich daraufhin, dass es eine formale Mitwirkungspflicht (SGB I) gibt, aber keine pädagogisch begründete. Diese war im JWG noch normiert, ist aber bewusst vom Gesetzgeber nicht ins SGB VIII übernommen worden.
Anhand dieser Informationen haben wir darüber diskutiert, wie die nächsten Schritte aussehen könnten, um mit dem Mythos „Mitwirkung“ aufzuräumen und die rechtlichen Grundlagen in den Fokus zu rücken.

Wir werden das Thema im BRJ weiter bearbeiten Ihnen hier bald einen „Aktionsplan Mitwirkung“ präsentieren!
Zu Ihrer Information finden Sie im Anhang alle in der Veranstaltung vorgestellten Materialien (Checkliste Verselbständigung, Gesetzliche Grundlage Mitwirkung und Fallbeispiele).

Unterlagen zum Fachgespräch Mitwirkung_22102019

Auf der Basis der im Projekt „Zuständig Bleiben“ durchgeführten Beratungen haben wir sieben Stolpersteine benannt, die jungen Menschen, die um eine Hilfe durch das Jugendamt bitten, in den Weg gelegt werden.

Bezogen auf die Fallanalyse finden sich weiterführende rechtliche Antworten auf ombudschaftliche Fragen auf der Homepage, abrufbar unter https://www.brj-berlin.de/fachinformationen/ombudschaftliche-faqs/.

In diesem Projekt haben wir ausschließlich junge Menschen beraten, die um Hilfen nach §§ 41 und/oder 13 SGB VIII nachfragten. Erschreckend häufig mussten wir die Missachtung von Beteiligungsrechten feststellen, was sich leider auch mit der im Projekt Berliner Beratungs- und Ombudsstelle erstellten Auswertung der ersten drei Jahre deckt. Auch in diesem Projekt meldeten viele Personensorgeberechtigte zurück, dass sie sich nicht ernst genommen fühlen, bzw. der Eindruck entsteht, dass sie im Hilfeplanverfahren nicht gehört werden.

Das Fachgespräch findet im Bethaniendamm 25 in Kreuzberg statt.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch!

Input von Frieder Moritz (Jakus e.V.) und Benjamin Raabe (RA, Fachanwalt für Mietrecht)

Das Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ spielt in der Beratungsarbeit des BRJ eine herausragende Rolle. Jugendliche finden in ihrer Verselbständigungsphase kaum noch Wohnungen, so dass eine steigende Anzahl junger Menschen nicht mehr in eigenen Wohnraum ziehen kann, sondern aus der Jugendhilfe auf die Straße entlassen wird. Viele werden zu „Sofa-Hoppern“, die von einer Bekannten zum nächsten Kumpel ziehen müssen, oft nur, um am Ende auch in der Obdachlosigkeit zu landen. Keinen geschützten Lebensraum für sich zu haben, macht diese jungen Menschen für Ausbeutung besonders empfänglich.

Ausländische Jugendliche erweisen sich im Rennen um die wenigen Wohnungen oft als chancenlos. Besonders Geflüchtete mit abgelehnten Asylanträgen landen nach Beendigung der Jugendhilfe oft in Sammelunterkünften.

Freien Jugendhilfeträgern werden die Mietverträge gekündigt. Wie die wohnungssuchenden jungen Menschen werden sie zunehmend an die Peripherie der Stadt gedrängt. Die freien Jugendhilfeträger finden kaum mehr Wohnraum, um stationäre Hilfen wie Betreutes Wohnen anbieten zu können. Die Aufnahme neuer „Fälle“ ist häufig blockiert, weil Careleaver keine Wohnung finden, so dass sie nicht rechtzeitig ausziehen können.

Die Jugendämter argumentieren, dass der Mangel an Wohnraum kein Grund ist, die Jugendhilfe zu verlängern wenn die Ziele der Hilfe erreicht sind.

Weil das Thema allen Beteiligten unter den Nägeln brennt, wollen wir Sie/Euch zum „Fachgespräch Wohnen“ einladen. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die Probleme konkreter zu benennen; wir wollen im gemeinsamen Austausch mögliche Lösungsstrategien erkennen, bereits erarbeitete gute Praxis benennen und Forderungen an die Politik zu formulieren.

Wir freuen uns auf eine rege Diskussion und viele Interessierte.

Thema:  Kurze Einführung in die Thematik durch Prof. Dr. Peter Schruth

Seit dem 12.04.2017 liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vor, dieser soll Anfang Juli beschlossen werden.

Der jetzige Entwurf hat nicht mehr die Schärfe der vorangegangenen Fassungen, jedoch auch einige Fallstricke.

Beispielsweise sind zwar im neuen § 9a die Einrichtungen von Ombudsstellen verankert, allerdings fehlt die Klarstellung von deren Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit, wie sie noch in § 1 des Referentenentwurfs enthalten war.

Einschneidend ist auch die Veränderung des § 13.3, der nur noch jungen Menschen eine Unterstützung im Jugendwohnen zusichert, die auch eine Hilfe nach § 13.2 erhalten.

Wir freuen uns auf eine rege Diskussion und viele Interessierte.

Bitte melden Sie sich unter info@brj-berlin.de an.

Thema: „Wieviel Jugendberufshilfe braucht das Land?“ – Inputreferent Prof. Dr. Peter Schruth

Auf dem letzten Fachtag zur Jugendberufshilfe ist deutlich geworden, dass nach wie vor bei vielen jungen Menschen in Berlin ein Hilfebedarf nach § 13 SGB VIII besteht, die Bewilligungspraxis aber immer zäher wird. Wir möchten gerne mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen und gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten es für die Betroffenen und ihre Familien zur Durchsetzung bei berechtigtem Jugendberufshilfebedarf gibt.

Thema: Niedrigschwellige Beratungskonzepte für Ombudsstellen der Jugendhilfe

Wir möchten Euch den Verlauf und die Ergebnisse des Projektes präsentieren und diese gemeinsam mit Euch diskutieren.
Ziel des Projektes war u.a. die Erhöhung des Anteils der Menschen, die ihr Anliegen gegenüber dem Jugendamt bis zu einer Entscheidung vertreten. Deutlich wurde, dass ein Teil der Betroffenen einem längeren Beratungsprozess nur mit weit größerer Unterstützung gewachsen ist, als es durch eine Ombudsstelle zu leisten ist.

Thema: Ombudschaft in der Jugendhilfe in Wien

Referent: Peter Sarto

Peter Sarto, erster Wiener Ombudsmann und zuständig für allle fremduntergebrachten Kinder in Wien, stellt seine Arbeit vor. Seit 1. März 2012 ist die Ombudstelle eingerichtet und bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien verankert. Ziel im Rahmen dieser Ombudstelle ist, sozialpädagogisch betreuten Kindern und Jugendlichen als externe und unabhängige Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Wir freuen uns über rege Teilnahme und Diskussionen.

Thema: Repressive Pädagogik

René Grummt, Peter Schruth und Titus Simon haben hierzu aktuell ein Buch veröffentlicht: „Neue Fesseln der Jugendhilfe: Repressive Pädagogik“, erschienen im Schneider Verlag Hohengehren.

Wir freuen uns, dass wir René Grummt als Fachreferenten für diesen Abend gewinnen konnten. Er hat einige Zeit in den USA gelebt und sich besonders mit den dortigen „boot-camps“ und dem Projekt der „Glenn Mills-Schools“ auseinandergesetzt.

Auch in der Bundesrepublik werden immer öfter Rufe nach einer strengeren Form der Pädagogik laut und Camps wie z.B. das des Lothar Kannenberg stoßen auf großes Interesse.

Peter Schruth wird einleitend einen kurzen Überblick über die ethischen und rechtlichen Grenzen einer strafenden und nicht gewaltfreien Pädagoggik geben; dann gibt René Grummt einen Einblick in die Realität der boot-camps. Im zweiten Teil des Abends möchten wir die Zusammenhänge für unsere tägliche Abeit diskutieren.

Mittlerweile haben wir 597 Fälle beraten und 400 davon abgeschlossen und ausgewertet. Beim letzten Fachgespräch haben wir die aktuelle Fallstatistik vorgestellt und über den aktuellen Stand informiert. Thema war u.a. wer sich an uns gewandt hat, um welche Hilfen es ging und wie die Fälle endeten.

Thema: Einsparungen in der Jugendhilfe und die Folgen für Betroffene und MitarbeiterInnen in den Jugendämtern

Referentin: Petra Mund, Lehrbeauftragte an der Alice-Salomon-Hochschule, hat zum Thema dissertiert und die Ergebnisse ihrer Dorktorarbeit vorgestellt. Link zur Dissertation: https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/2665

„Sozialpädagogisches Handeln unter kommunalen Haushaltsdruck – Ein Beitrag zur Frage der Steuerung der stationären Hilfen zur Erziehung“

Am Beispiel der stationären Hilfen zur Erziehung § 34 SGB VIII hat diese Arbeit die möglichen Effekte finanzpolitischer Einflussnahmen auf das Handeln der Fachkräfte in den Jugendämtern untersucht. Durch die immer knapper werdenden finanziellen Mittel der öffentlichen Haushalte stehen seit einigen Jahren alle sozialstaatlichen Sicherungssysteme unter einem erhöhten Druck der Kostenreduzierung und es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen finanzpolitische Einflussnahmen auf die Entscheidungen über die geeignete und notwendige Hilfen zur Erziehung haben.

Fokus der Untersuchung war die Situation im Bundesland Berlin in den Jahren 2002 bis 2006. Zunächst ist eine Sichtung und Systematisierung des Status Quo im Jahr 1996 und der im Untersuchungszeitraum vorgenommenen finanzpolitischen Einflussnahmen erfolgt. Daran haben sich leitfadengestützte problemzentrierte Interviews mit den Fachkräften der Jugendämter angeschlossen. Diese wurden mit einem Auswertungsverfahren analysiert, das sich an den Prinzipien der strukturierenden Inhaltsanalyse orientiert hat.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass eine Isolierung der Effekte finanzpolitischer Einflussnahmen aufgrund des multikausalen Bedingungsgefüges der Inanspruchnahme stationärer Hilfen zur Erziehung schwer ist. Gleichwohl zeigen die Ergebnisse, dass die stationären Hilfen aufgrund der mit ihnen verbundenen sehr hohen Kosten in einem besonderen Maß gefährdet sind, zum Gegenstand von Einsparvorgaben zu werden. Ferner wurde deutlich, dass die Fachkräfte zur Bewältigung des Einspardrucks Regeln und Praktiken des Handelns entwickeln, im Zuge derer die stationären Hilfen zur Erziehung vermehrt erst in Situationen in denen eine Kindeswohlgefährdung droht bzw. nach bereits erfolgten ambulanten Hilfen zur Erziehung in Betracht gezogen werden.

Beim Fachgespräch am 27.Mai 2009 hat Frau Peifer vom Deutschen Verein zunächst einen Überblick gegeben, über die Änderungen im familienrechtlichen Verfahren, die durch das KiWoMaG eingetreten sind bzw. mit dem FamFG am 1. September 2009 eintreten werden. Dabei ging sie auf die Gesetzgebungsverfahren und das Verhältnis der beiden Gesetze zueinander ein und erläuterte wesentliche inhaltliche Änderungen. Zu Ihrer Information finden Sie im Anhang den Artikel von Frau Peifer, erschienen im NDV und weitere Informationen zur FGG-Reform.

NDV-10-08_Peifer

Familienverfahrensrecht im FamFG – DIJuF-Textauszug

FGG-Reform Änderungen in SGB VIII und BGB – DIJuF-Synopse

Jugend-Informationsrundschreiben Nr. 6-2008

Synopse Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen