Gemeinsame Fortbildung von BRJ und BumF

Am Mittwoch, den 08. Juni 2016 von 09.oo bis 16.oo Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Fortbildung zu dem Thema:

„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII auch für geflüchtete junge Menschen?!“

ReferentInnen sind RA Benjamin Raabe für den BRJ sowie Johanna Karpenstein und Franziska Schmidt vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Zentrale Fragestellungen der Fortbildung sind: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Können geflüchtete junge Volljährige Unterstützung durch die Jugendhilfe erhalten?

Anhand von Fallbeispielen werden zwei Themenkreise erörtert:

Zum einen ist dies der Themenkreis Grundlagen des Jugendhilferechts in Bezug auf junge Volljährige (Fragen sind dabei zum Beispiel: Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es? Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf? Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt? Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII, wann Eingliederungshilfe gewährt?).

Ein zweiter Themenkreis widmet sich speziellen Fragestellungen zu den volljährig werdenden jungen Flüchtlingen (Was sind die aktuellen rechtliche Grundlagen: Ausländergesetz, Asylbewerberleistungsgesetz/Änderungen 10/2015? Was ist die besondere Situation der volljährig werdenden UMF? Wann besteht ein Jugendhilfebedarf? Abschiebung trotz Jugendhilfe? Was sind relevante pädagogische Aspekte zum Übergang?).

Den Flyer zur Fortbildung können Sie hier lesen und herunterladen.

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de), per Brief oder telefonisch bis zum 03. Juni 2016 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email & Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an!

Die Fortbildung findet in unseren Räumen am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.

Fachbeitrag „Jugendhilfe für junge Volljährige“

Nicole Rosenbauer und Ulli Schiller geben in ihrem Artikel „Jugendhilfe für junge Volljährige“ einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des § 41 SGB VIII, in die Praxis der Hilfegewährung sowie Schwierigkeiten der Durchsetzung. Aus Sicht der Autorinnen können Hilfen für junge Volljährige einen zentralen Beitrag dazu leisten, dass jungen Menschen der so wichtige Übergang in das Erwachsen-Werden gelingt und sie nicht an den sich stellenden Anforderungen scheitern. Ihnen wäre zu wünschen, dass sich die Jugendhilfe für diese Altersgruppe sehr viel offensiver für zuständig erklärt und sie ihre Potentiale und rechtlich gegebenen Möglichkeiten in größerem Maße ausschöpft.

Der Beitrag ist in der Reihe „jugendsozialarbeit aktuell“ erschienen (Nr. 143/April 2016) unter dem Titel „Jugendhilfe für junge Volljährige – Einblicke in die Praxis des § 41 SGB VIII im Dreieck von Bedarf, Hilfegewährung und Schwierigkeiten der Durchsetzung“. Den Beitrag können Sie hier lesen und herunterladen: Junge Volljährige 41 SGB VIII_jsaaktuell14316

Fortbildung „Hilfen nach §§ 30, 34, 35 und 41 SGB VIII“ am 2. März 2016

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Termin: Mittwoch, 02. März 2016 von 9.30 bis 15.3o Uhr

In Zeiten knapper Kassen stehen Sozialleistungsbehörden unter Druck Kosten zu sparen. Es gibt häufig Versuche, aus einer stationären eine ambulante Jugendhilfe zu machen und Jugendliche an das Jobcenter zu verweisen, das dann Miete und Hilfe zum Lebensunterhalt übernehmen soll. Dies widerspricht häufig der Bedarfsgerechtigkeit!

Aber geht das so einfach? Wie können sich Fachkräfte gegen bedarfsungerechte Strategien wehren? Was sind die Unterschiede zwischen den Hilfen nach §§ 30, 34, 35 SGB VIII? Wie kann ich den individuellen Bedarf des Jugendlichen definieren und durchsetzen?
Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten? Welche Folgen ergeben sich wenn Jugendliche/ junge Volljährige mit Jugendhilfebedarf KundInnen des Jobcenters werden? Was bedeutet es, wenn sie den Anforderungen des Jobcenters nicht gerecht werden können?
Anhand von Fallbeispielen soll der Erziehungsbedarf (§ 27 ff ) und der Bedarf junger Volljähriger auf Jugendhilfe erörtert werden.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten. Ziel der Veranstaltung ist es Jugendliche in Zukunft besser umfassend unterstützen und das Verfahren zwischen den Ämtern kompetent begleiten zu können.

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de), Brief oder telefonisch bis zum 25. Februar 2016 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an.

Alle Informationen zur Fortbildung finden Sie hier: Flyer Fortbildung 02 03 2016