Chance oder Niedergang des § 13 SGB VIII? – Artikel zu Jugendberufsagenturen

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für Jugendsozialarbeit „DREIZEHN“ hat den Themenschwerpunkt „Alte Pfade, neue Wege, ein Ziel: Gelingende Übergänge in den Beruf“.

Die Projektmitarbeiterinnen aus dem BRJ-Projekt „Zuständig bleiben“ haben einen Beitrag zu dieser Ausgabe beigesteuert unter der Überschrift: „Die Koordinierung rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit: Chance oder Niedergang des § 13 SGB VIII?“, veröffentlicht in der Rubrik „Kontrapunkt“ (S. 29-31).

Der im Rahmen der Fachgespräche „Jugendberufshilfe“ im BRJ entwickelte Offene Brief „Minima einer jugendhilfeorientierten Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen“ stellte für diesen Beitrag eine ganz wesentliche Grundlage dar.

Die Ausgabe der DREIZEHN finden Sie/findet Ihr Fachzeitschrift DREIZEHN oder online unter dem Link: http://rmhserver2.netestate.de/koop_jsa/dreizehn_16

BRJ-Stellungnahme zur SGB VIII-Novelle

In einer Arbeitsfassung zum erwarteten Referatsentwurf des BMFSFJ zur SGB VIII-Novelle werden neben der erstmaligen Anerkennung der Ombudschaft und der „Inklusiven Lösung“ auch Veränderungen bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) und ein neues Übergangsmanagement vorgeschlagen. Die Stellungnahme aus dem Arbeitszusammenhang des BRJ-Projekts „Zuständig bleiben. Ombudschaft für junge Menschen in schwierigen Übergängen” beschreibt und bewertet die geplanten Veränderungen in diesen Bereichen. Die BRJ-Stellungnahme können Sie hier lesen und herunterladen.

Kurzfassung:

Die bekannt gewordene Arbeitsfassung sieht einen Anspruch auf Fortsetzungshilfe für junge Volljährige vor – das wäre ein echter Gewinn. Gleichzeitig wird jedoch der Anspruch für Erstanträge von 18- bis 21-jährigen jungen Menschen und die Rechtsqualität der Hilfen insgesamt geschwächt (restriktivere Leistungsvoraussetzungen, Einschränkung von Verfahrensrechten und des Hilfespektrums; dies u.a. durch einen neuen Vorrang von Angeboten der Jugendberufshilfe für junge Volljährige). Insofern stellen die geplanten Veränderungen einen Verlust dar, denn das aktuelle Recht enthält für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Rechtsanspruch im Regelfall. Zukünftig wäre dann keine konkrete Leistung mehr für die jungen Menschen einklagbar, sondern es könnte nur noch die Ermessensausübung des Jugendamtes überprüft werden. Fachlich lässt sich nicht rechtfertigen, jungen Menschen, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und die Hilfe zur Verselbständigung brauchen, den Zugang zu Unterstützung in der Jugendhilfe zu verwehren.

Nach einem starken Rückbau von Angeboten der Jugendberufshilfe innerhalb der letzten Jahre wären gesetzgeberische Impulse zum Wiederaufbau entsprechender Strukturen in der Jugendhilfe und zur Verdeutlichung und Neugestaltung des sozialpädagogischen Vorrangs der Jugendberufshilfe des § 13 SGB VIII notwendig. Wenn Leistungen der Jugendberufshilfe zukünftig im Wesentlichen als infrastrukturelle Angebote ausgestaltet werden sollen, dann ist eine gleichzeitige Aushöhlung von individuellen Rechtsansprüchen, wie sie sich in den Änderungen abzeichnet, klar abzulehnen – stattdessen wäre es sinnvoll die individuellen Rechtsansprüche vielmehr zu stärken und zu sichern. Im Rahmen der geplanten Ausdehnung der Möglichkeit von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ist mit Standardabsenkungen, einer Schwächung der freien Träger als Kooperationspartner des öffentlichen Trägers sowie einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) zu rechnen.

Der in den Arbeitsentwurf aufgenommene Ansatz eines Übergangsmanagements ist wichtig und gut, um eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen (SGB VIII, SGB II, III, SGB XII) im Interesse der jungen Menschen herbeizuführen. Die Stellungnahme spricht sich für eine Stärkung der Jugendhilfe in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit aus. Damit das Übergangsmanagement in der Praxis nicht als „Ausleitungsmanagement“ missbraucht wird und junge Menschen nicht noch früher als bisher aus der Jugendhilfe entlassen werden, spricht sie sich ferner aus für ein deutliches Signal, dass sich Jugendhilfe in diesem Übergangsbereich bewusst und offensiv im Interesse der jungen Menschen engagieren will und auch soll.

Da eine Stärkung der individuellen Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen ein Kernaspekt der SGB VIII-Novelle ist, wären – so die Stellungnahme – auch die Rechtsansprüche der älteren Jugendlichen sowie jungen Volljährigen zu stärken. Dazu ist es notwendig, dass die Jugendhilfe ihre Verantwortung auch für junge Menschen mit Problemen am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf wieder stärker übernimmt. Die vorgesehene programmatische Verankerung von Ombudschaft macht nur dann Sinn, wenn individuelle Rechtsansprüche und konkrete Verfahrensrechte, Einzelfallgerechtigkeit und Bedarfsorientierung jugendhilferechtlich gesicherte Stellschrauben der Jugendhilfe bleiben.

Appell zur Ministerpräsidentenkonferenz

Gestern ist der Appell einer Vielzahl von Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock versandt worden. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft und der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. haben diesen Appell mitgezeichnet. Sie können hier: den Appell an Regierungschef_innen abrufen.

Der Appell richtet sich gegen einen von Bayern eingereichten Beschlussvorschlag zur Ministerpräsidentenkonferenz, der einschneidende Folgen für die Kinder- und Jugendhilfe haben würde. Dieser Beschlussvorschlag ist unter

http://kijup-sgbviii-reform.de/wp-content/uploads/2016/07/TOP-2.2_Beschlussvorlage-BY_24.10.2016.pdf abrufbar.

Wahlprüfbausteine Jugendberufshilfe

Der BRJ hat in einer Fach-AG Wahlprüfsteine zur Jugendberufshilfe entwickelt und an die Fraktionsvorsitzenden bzw. jugendpolitischen SprecherInnen aller Parteien im Abgeordnetenhaus verschickt; mit Bitte um Beantwortung bis 31. August 2016. Hier können Sie die Antworten von SPD,  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE lesen und herunterladen:

Beantwortung der Wahlprüfbausteine zur Jugendberufshilfe: SPD

Beantwortung der Wahlprüfbausteine zur Jugendberufshilfe: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beantwortung der Wahlprüfbausteine zur Jugendberufshilfe: Die LINKE

Leider haben wir von den anderen beiden Parteien keine Rückmeldung erhalten. Den kompletten Brief des BRJ mit allen Wahlprüfsteinen können Sie hier lesen und herunterladen: BRJ Brief Wahlprüfsteine 2016  Fragen in unserem Brief mit den Wahlprüfbausteinen sind zum Beispiel: „Wie stellt Ihre Partei sicher, dass es für den oben beschriebenen Personenkreis eine dem Bedarf entsprechende Angebotsstruktur im Bereich der Jugendberufshilfe nach SGB VIII gibt?“, „Was wollen Sie dagegen tun, dass Jugendberufshilfeleistungen nach § 13 SGB VIII nicht nach Haushaltslage vergeben werden?“ und „Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer Verankerung geeigneter sozialpädagogischer Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe für den oben beschriebenen Personenkreis in der zu erwartenden Reform des SGB VIII?“

Fachbeitrag „Jugendberufshilfe“

Ein aktueller Fachbeitrag von Nicole Rosenbauer und Ulli Schiller beschäftigt sich mit dem Thema Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII – Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil“.

Der Beitrag gibt einen Einblick in die Angebote und die Praxis des § 13 SGB VIII und greift insbesondere den bedeutenden Unterschied zwischen Angeboten mit einem sozialpädagogischen Profil nach dem SGB VIII – mit ihrer Ausrichtung an den jeweiligen Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand des jungen Menschen – und den deutlich anders ausgerichteten Maßnahmen des SGB II und III auf.

Wir hoffen, dass die anstehende Reform des SGB VIII die Tendenz einer seit mehreren Jahren zu beobachteten Praxis „mit 18 raus aus der Jugendhilfe – ab ins JobCenter“ nicht weiter befördern und manifestieren wird. Mit Blick auf die Potentiale der Jugendberufshilfe werden wir diesen Reformprozess im BRJ sehr kritisch begleiten.

Den Beitrag können Sie hier lesen und herunterladen: Rosenbauer_Schiller_jsaaktuell14616

 

 

Petition: Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!

Die Petition von Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) wendet sich gegen immer wieder geforderte Einschränkungen der Jugendhilfeleistungen für junge Flüchtlinge:

„Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Dabei war Unterstützung nötig – doch diese ist nun in Gefahr: Bund und Länder verhandeln die Einschränkung der Hilfen. …

Unterzeichnet hier für eine starke Jugendhilfe: https://weact.campact.de/petitions/keine-einschrankung-der-jugendhilfe-zukunftsperspektiven-fur-gefluchtete-jugendliche

Unsere Forderungen in Kürze:

  • Keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer in betreuten Wohngruppen (§34 SGB VIII) statt großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftlicher Teilhabe.
  • Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) müssen vollumfänglich möglich sein. Sie sind essentiell, um die Erfolge von Schule und Jugendhilfe abzusichern.
  • Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten. Sie brauchen einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen.

Für Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen stehen auf unserer Homepage die Unterschriftenlisten samt Übersetzung der Forderungen auf Dari, Englisch, Arabisch und Französisch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Listen bitte an info@b-umf.de senden oder an +49 (0)30 82 09 743 – 9 faxen.

Bitte verbreiten Sie auch die Videobotschaften sowie unseren Facebook-Aufruf, damit wir gemeinsam möglichst viele Menschen erreichen können: https://www.facebook.com/bumfev/

Mehr Informationen unter: www.b-umf.de und www.jogspace.net“