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Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.
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Coronakrise
/in AllgemeinLiebe Kinder! Liebe Jugendliche! Liebe Familien!
Gerade jetzt, wenn wir alle gezwungen sind über Wochen hinweg auf engstem Raum und mit großen Einschränkungen zusammen zu leben, kann es zu besonders schwierigen und konflikthaften Situationen kommen. Wartet nicht bis es zu Hause eskaliert! Viele Angebote sind auch weiterhin erreichbar und können Sie telefonisch oder online beraten und unterstützen.
Auch für Fragen zur Regelung schulischer, finanzieller oder anderer Angelegenheiten, gibt es Unterstützung.
Die Berliner Ehrennadel für Prof. Dr. Peter Schruth
/in AllgemeinAm 5. Dezember 2019 wurde Prof. Dr. Peter Schruth durch die Staatssekretärin Sawsan Chebli die ´Berliner Ehrennadel´ verliehen. Er erhielt damit Anerkennung für sein besonderes soziales Engagement. Die Verleihung fand im Wappensaal des Roten Rathauses statt.
Fortbildung: „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“
/in AllgemeinReferent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Donnerstag, 31.10.2019, 09:00 – 15:30 Uhr
Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Fachgespräch „Mitwirkung in der Jugendhilfe“
/in FachgesprächIn unserer Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet werden. Wann genau kann aber von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden? Wo zeigt die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen? Gibt es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung?
Fachgespräch „Mitwirkung in der Jugendhilfe“
/in FachgesprächIn unserer Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet werden. Wann genau kann aber von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden? Wo zeigt die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen? Gibt es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung?