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Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.
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Fortbildung: „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung“
/in FortbildungAufgrund des regen Interesses wiederholen wir die Fortbildung vom 27. und 28.05.2020. Es gibt noch einige wenige freie Plätze. Wir bitten um Anmeldung bis zum 12.06.2020.
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Montag, 15.06.2020 und Dienstag, 16.06.2020 jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr
Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
Coronakrise
/in AllgemeinLiebe Kinder! Liebe Jugendliche! Liebe Familien!
Gerade jetzt, wenn wir alle gezwungen sind über Wochen hinweg auf engstem Raum und mit großen Einschränkungen zusammen zu leben, kann es zu besonders schwierigen und konflikthaften Situationen kommen. Wartet nicht bis es zu Hause eskaliert! Viele Angebote sind auch weiterhin erreichbar und können Sie telefonisch oder online beraten und unterstützen.
Auch für Fragen zur Regelung schulischer, finanzieller oder anderer Angelegenheiten, gibt es Unterstützung.
Die Berliner Ehrennadel für Prof. Dr. Peter Schruth
/in AllgemeinAm 5. Dezember 2019 wurde Prof. Dr. Peter Schruth durch die Staatssekretärin Sawsan Chebli die ´Berliner Ehrennadel´ verliehen. Er erhielt damit Anerkennung für sein besonderes soziales Engagement. Die Verleihung fand im Wappensaal des Roten Rathauses statt.
Wiederholung Fortbildung „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe Rechtliche Grundlagen und Neuerungen“
/in FortbildungReferent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Donnerstag, 12.12.2019, 09:00 – 15:30 Uhr
Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerzieung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Fortbildung: „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“
/in AllgemeinReferent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Donnerstag, 31.10.2019, 09:00 – 15:30 Uhr
Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.